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Hund abmelden 

Beschreibung

Wann wird ein Hund abgemeldet:

- bei Umzug in eine andere Gemeinde
- wenn der Hund abgeschafft wurde oder abhanden gekommen ist
- wenn der Hund verstorben ist
- wenn der Hund verkauft, verschenkt oder ins Tierheim gegeben worden ist

In allen Fällen muss die Hundesteuermarke an die Steuerverwaltung der Stadt Mainz zurückgegeben werden.

Bei Umzug innerhalb der Stadt Mainz ist lediglich der Steuerverwaltung die neue Anschrift mitzuteilen. Dies ist über das Onlineformular "Ummeldung" möglich.

Ab/ - Ummeldungen bei der Steuerverwaltung der Stadt Mainz:
- per Post oder Fax           (Vordruck im Internet)
- persönliche Vorsprache    (innerhalb der Kernzeiten)

Ausgefüllte Formulare können auch im Bürgeramt oder in den Ortsverwaltungen der Stadt Mainz abgegeben werden; diese werden dann an die Steuerverwaltung Mainz weitergeleitet.

Die Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuelle Information: 
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Eva Messer  +49 6131 12-3538  Eva.Messerstadt.mainzde

Unterlagen

- Ausgefülltes Formular

Ist der Hund verstorben:
- wird eine tierärztliche Todesbescheinigung vorgelegt

Ist der Hund verkauft oder verschenkt worden:
- sind Name und Adresse des Erwerbers anzugeben

Wurde der Hund ins Tierheim gegeben:
- ist eine Kopie des Aufnahmevertrages beizulegen