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Bus und Staßenbahn in Mainz (Bild: Landeshauptstadt Mainz)
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Aktuelle Verkehrsmeldungen der Landeshauptstadt Mainz

(rap) Der Winter beschert uns seit einigen Tagen wieder Schnee, Eis, Frost und Glätte. Um Unfälle durch Ausrutschen zu vermeiden, sind alle Mainzer Bürgerinnen und Bürger (Eigentümer/innen oder Nutzer/innen von bebauten und unbebauten Flächen) dazu angehalten, ihrer Verantwortung der Räum- und Streupflichten auf öffentlichen Gehwegen nachzukommen.

Pressemitteilung: Der Winter hat uns wieder fest im Griff: Bitte an die Räum- und Streupflicht denken

Auch Hausverwaltungen, kirchliche Einrichtungen und Geschäftsinhaber/innen in der Innenstadt sind verpflichtet, für die Passierbarkeit der Gehwege Sorge zu tragen. Ebenso wie die Eigentümer/innen, deren Grundstücke hinter einem direkt an die öffentliche Straße und den Gehweg angrenzenden Grundstück liegen und ihren Zugang auf diesem vorderen Grundstück haben.
Bei den winterlichen Räum- und Streupflichten ist Folgendes zu berücksichtigen: Die Gehwege müssen von Schnee geräumt werden. Zusätzlich müssen die Straßenrinnen (ohne Kanäle) von Eis befreit werden. Bitte beachten Sie, den Schnee beim Räumen nicht auf die Straße zu schippen, sondern nutzen Sie beispielsweise Vorgartenbereiche.

Beim Streuen gegen Glätte darf nur abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Granulat verwendet werden. Streusalz darf nicht benutzt werden. Dieses verursacht nicht nur Schäden bei Pflanzen und unseren Stadtbäumen im Bereich der Feinwurzeln, sondern beeinträchtigt auch das Grundwasser und damit die Trinkwasserqualität. Streusalz kann auch für Ihre vierbeinigen Freunde gefährlich werden, nämlich dann, wenn die Hunde es aufnehmen, weil sie an Schnee oder an ihren Pfoten lecken.

Auf folgende Abmessungen beim Schneeräumen müssen Sie achten: Ein 1,5 m breiter Weg muss frei geschaufelt und durch Streuen vor Glätte gesichert werden. Ist der Gehweg schmaler als 1,5 m, muss der gesamte Weg gestreut und eine Schneise von mindestens 1 m Breite freigeräumt werden.
Bei Straßen ohne Gehwege muss bei einer Straßenbreite größer als 5,5 m ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksfläche freigeräumt und gestreut werden. Bei einer Breite kleiner als 5,5 m (Straße ohne Gehwege) muss die Streifenbreite mindestens 1m betragen. Besonders zu beachten ist, wenn Parkplätze, Sitzbänke und ähnliches am Grundstück anliegen, so muss auch dort um diese Einrichtungen eine 1,5 m breite Schneise freigeräumt und gestreut werden. Zusätzlich ist der Zugang zu Fußgängerüberwegen oder Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, die an das Grundstück grenzen, freizuhalten und zu streuen.
Faustformel: Die Flächen vor den Grundstücken sind so von Schnee frei zu räumen und abzustreuen, dass eine durchgehend benutzbare Verkehrsfläche entsteht.

Die Räum- und Streupflichten bestehen zu folgenden Zeiten:
Montag - Samstag: 07.00 – 21.00 Uhr
Sonn- und Feiertage: 08.00 – 20.00 Uhr
Bei Schneefall in der Nacht, ist dieser werktags bis spätestens 07.00 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen bis spätestens 08.00 Uhr zu räumen.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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