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  2. Was ist und was bedeutet der Grenzwert?

Was ist und was bedeutet der Grenzwert?

Obwohl auf der ganzen Welt in mehr als 25.000 Forschungsarbeiten der Einfluss der Elektrotechnik auf den Organismus untersucht wurde, kam die Wissenschaft beim Nachweis einer Schädlichkeit der schwachen Felder des Mobilfunks bisher über einzelne Hinweise nicht hinaus. Die ablehnenden Stimmen zur Mobilfunktechnik als auch - im Umkehrschluss - die Befürworter sind schlüssige Beweise für ihre einzelnen Behauptungen schuldig geblieben: Die Schädlichkeit wie auch die Unschädlichkeit ist zur Zeit unbewiesen.

Die Wirkungen elektromagnetischer Felder wurde in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben. Die Wärmewirkung ist der Haupteffekt in der Wechselwirkung zwischen biologischem Gewebe und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, die für den Mobilfunk genutzt werden. Ein Teil der Funkwellen wird vom Körper absorbiert und in Wärme umgewandelt. Maßgebend für die Wirkung ist die pro Masseeinheit umgesetzte Leistung, die als "spezifische Absorptionsrate (SAR)" bezeichnet wird (siehe auch Bundesamt für Strahlenschutz und Deutsche Strahlenschutz Kommission Strahlenschutzthemen, Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern; oder Forschungszentrum Jülich "Programmgruppe Mensch Umwelt Technik" ) . Sie berücksichtigt

  • die übertragene Leistung (Einheit Watt, W), die sich aus der absorbierten Energie (Einheit Joule, J) pro Zeit (Einheit Sekunde, s) berechnet,
  • und die Masse (Einheit Kilogramm, kg), in der die Leistung absorbiert wird.

Die Einheit für die SAR ist W/kg (mit 1W=1J/s).

In Experimenten wurde festgestellt, dass erste gesundheitliche Wirkungen bei einer Temperaturerhöhung von etwa 1°C einsetzen. Eine Wärmezufuhr, die zu kleineren Temperaturerhöhungen führt, wird vom Thermoregulationssystem des Menschen problemlos kompensiert. Erst wenn diese Schwelle von etwa 1°C erreicht wird, können biologische Effekte auftreten.

Übersicht über die spezifischen Werte:

  • Wirkungsschwelle, Beginn eines biologischen Effektes (4 W/kg)
  • Grenzwert im Arbeitsschutz, 1/10 der Wirkungsschwelle
  • Grenzwert für die allgemeine Bevölkerung, 1/5 des Arbeitsschutzwertes

Gesetzliche Umsetzung der Sicherheitsempfehlungen der World Health Organisation (WHO)

Deutschland gehört zu den ersten Ländern, in denen die Sicherheitsempfehlungen der WHO und der International Commission on Non-ionising Radiation Protection (ICNIRP) in eine gesetzliche Verordnung umgesetzt wurden. Mit der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (in Kraft seit dem 1.1.1997) werden Grenzwerte für einen sicheren Betrieb von Sendeanlagen festgelegt. Dabei werden alle an diesem Ort vorhandenen elektromagnetischen Felder berücksichtigt.

Für Mobilfunkbasisstationen und andere Sendeanlagen wurde schon vor Inkrafttreten des Gesetzes auf Basis des Fernmelderechts eine Prüfung der Personenschutzgrenzwerte durchgeführt. Mit der E DIN VDE 0848 Teil 2 von 1991 wurden die Sicherheitsabstände berechnet und damit ein vergleichbar hoher Sicherheitsstandard zugrunde gelegt.

Konkret muss für jede Basisstation eine individuelle Überprüfung durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Die Behörde berechnet aufgrund der technischen Daten die Sicherheitsabstände, bei deren Einhaltung die Grenzwerte für die allgemeine Bevölkerung unterschritten werden. Außerhalb des ausgewiesenen Abstandes ist die Sicherheit für Menschen gewährleistet.

Grenzwerte

In der gewerblichen Wirtschaft wurden immer mehr Produktionsprozesse mit Hochfrequenzanlagen gestaltet. Es war deshalb nötig sicherzustellen, das Personen, die sich im Umfeld aufhalten, nicht durch zu hohe elektromagnetische Felder gefährdet werden. Deshalb wurden vom Arbeitsschutz - anhand der Untersuchungsergebnisse über biologische Effekte elektromagnetischer Felder - "Grenzwerte" abgeleitet. Durch entsprechende Vorschriften wurde anschließend sichergestellt, dass nur solche Anlagen zugelassen wurden, die die Grenzwerte unterschreiten.

Als Grenzwerte der Exposition, die für die Berechnung des Sicherheitsabstandes herangezogen werden, dienen die international anerkannten Empfehlungen der IRPA (Internationale Strahlenschutzkommission) und der WHO (Weltgesundheitsorganisation). Diese Grenzwerte sind mit der 26. BImSchV für Deutschland verbindlich festgelegt worden. Bereits vor Inkrafttreten der 26. BImSchV waren für den Hochfrequenzbereich entsprechende Grenzwerte in der E DIN VDE 0848 Teil 2: 1991-10 festgeschrieben.

Es folgt eine Tabelle mit den Grenzwerten für Hochfrequenzanlagen. Gelistet ist der Effektivwert der Feldstärke, quadratisch gemittelt über 6-Minuten-Intervalle

Frequenz (f)
in MHz
elektrische Feldstärke
in V/m
magnetische Feldstärke
in A/m
10-400 27,5 0,073
400-2.000 1,375vf[MHz] 0,0037vf[MHz]
2000-300.000 61 0,16

Außerhalb des Sicherheitsabstandes werden diese Werte unterschritten.

In Europa gibt es weitere Grenzwerte. Sie beziehen sich ebenfalls auf die Empfehlungen der WHO und/ der Europäischen Kommission. Die physikalischen Grundlagen sind die gleichen, wie sie in Deutschland verwendet werden. Aus politischen Gründen wurden aber in den nationalen Gesetzen Änderungen vorgenommen. Z.T. unterscheiden sich die Länder auch in den Berechnungs- und Messverfahren.