Pauschal? Exakt kalkuliert!

2016 hatte der Wirtschaftsbetrieb Mainz zum letzten Mal die Bestattungsgebühren anpassen müssen und paralell damit begonnen, seine Kalkulation zu überarbeiten. Mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt. Denn auch wenn der Eigentümer der städtischen Friedhöfe erneut an der Gebührenschraube drehen muss: Die Ergebnisse sind noch einmal deutlich differenzierter, pauschale Erhöhungen endgültig von gestern. Möglich ist das, weil die Kosten immer genauer definiert, beziffert und anschließend verteilt werden.
Die Verwaltungskosten zB hatten sich früher am Gesamtaufwand einer Beisetzungsart orientiert. Ein nicht gerechtfertigter Nachteil für die ohnehin schon teureren Erdgräber. Deshalb wird dieser Posten seitdem gleichmäßig auf alle Bestattungsfälle verteilt.
Die Nutzungsgebühr für die Trauerhallen konnte sogar gesenkt werden, weil es seit 2016 möglich ist, die in der Grundgebühr mit eingeschlossenen 20 Minuten flexibler zu verlängern und sich die Zahl der Verlängerungen dadurch fast versiebenfacht hat.
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