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  1. Bestattungsgebühren 2023

Ab 2023: Bestattungsgebühren sinken

Infrastruktur, Energie, Personal, Geräte, Maschinen und natürlich die Grabstätte selbst: Was mit Bestattungsgebühren bezahlt werden muss und darf, ist klar geregelt. Das öffentliche Grün gehört nicht dazu. Hier müssen die Kommunen andere Behzahlwege gehen. In Mainz werden diese Gelder künftig erhöht. Deshalb können die meisten Bestattungsgebühren ab dem 1. Januar 2023 gesenkt werden.

Sonderfall Trauerhallen

Dass die Senkung nicht höher ausfallen konnte, einige Beisetzungsarten sogar teurer wurden, liegt an allgemeinen Kostensteigerungen. Nahezu alles wurde und wird teurer, vor allem Treibstoffe und Energie. Einen Sonderfall bildet die Trauerhallengebühr, die deutlich angehoben werden muss. Zum einen, weil die Gelder für das öffentliche Grün dafür nicht genutzt werden dürfen. Zum anderen, weil die Nutzungszahlen sinken. Das hätte selbst bei gleichbleibenden Kosten für eine Gebührenerhöhung gesorgt.


Wissenswert: Öffentliches Grün

Darunter versteht man den Teil der Pflanzenwelt, der vielen Friedhöfen zwar ihr charakteristisches, parkähnliches Aussehen gibt, mit der letzten Ruhestätte aber nichts zu tun hat. Hier müssen Städte und Gemeinden andere Bezahlwege gehen, sagt der Gesetzgeber. Eine konkrete Summe nennt er nicht. Vorgegeben ist lediglich ein rechtlicher Rahmen. Auf Grund der gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen und der dadurch deutlich besseren Finanzlage kann die Landeshauptstadt Mainz diesen Rahmen jetzt erstmals vollständig ausschöpfen.
Nicht alles auf dem Friedhof wird mit Bestattungsgebühren bezahlt. WB Mainz
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