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Pressemeldung

(rap) - Das Plangebiet Rodelberg liegt oberhalb des Pariser Tors, einer Kreuzung zweier Haupt-einfallstraßen, der Pariser Straße und Geschwister-Scholl-Straße. Das ehemalige Ge-lände der Firma Grebner, Ingenieure in Mainz, wurde in den 60er Jahren mit einem Bü-rogebäude bebaut. Später war dort das Jobcenter untergebracht, welches aber mittler-weile verlagert wurde. Daher eignet sich die Fläche sehr gut, besonders aufgrund seiner Lagegunst, als neuer, innenstadtnaher Wohnstandort.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Entwicklung eines Wohnquartiers auf dem Rodelberg im Stadtteil Oberstadt

Mit dem Bebauungsplan "Neues Wohnen Rodelberg (O 65)" sollen die planungsrechtli-chen Voraussetzungen für die Entwicklung eines lebenswerten und nachhaltigen Wohnquartiers auf dem Rodelberg geschaffen werden, das den Besonderheiten der geografischen Lage und der Innenstadtnähe Rechnung trägt. Darüber hinaus sollen Festsetzungen getroffen werden, die ein weitestgehend autofreies Quartier auf dem Rodelberg gewährleisten, in dem sich die Autos überwiegend in der Tiefgarage unter dem Quartier bewegen.

Auf Grundlage dieser Planungsgrundsätze und zur Umsetzung der beschriebenen Pla-nungsziele hat der Stadtrat der Stadt Mainz am 07.02.2018 beschlossen, die gesetzlich vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) durchzuführen. Dieser Verfahrensschritt dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Diese werden von Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes erläutert. Im Anschluss wird den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt am:

am Dienstag, 27.02.2018, um 19:00 Uhr
im Drusussaal, Zitadelle, Bau E,
Am 87er Denkmal, 55131 Mainz

Im Nachgang zur Veranstaltung am 27.02.2018 können seitens der Bürgerinnen und Bürger bis einschließlich 13.03.2018 noch Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung stehen vom 26.02.2018 bis zum 13.03.2018 auf der Internetseite der Stadt Mainz zur Verfügung.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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