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Pressemeldung

(rap) Von den 60 städtischen Sporthallen in der Landeshauptstadt Mainz (darunter 56 Schulturnhallen) sind aktuell 31 Schulturnhallen für den Sportbetrieb nicht nutzbar, da diese Hallen für den Schulunterricht benötigt werden. Die Tendenz in diesem Sektor ist weiterhin steigend, da noch nicht alle Kinder wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.

Pressemitteilung: Städtische Sporthallen ab sofort für gymnastikähnliche Sportarten wieder geöffnet - Antrag bei Sportverwaltung / Mannschaftssportarten drinnen weiterhin nicht zugelassen

Unter dieser Prämisse öffnen ab sofort die derzeit noch nicht für den Schulunterricht genutzten Sporthallen unter den Vorgaben des Hygienekonzepts des Landes für ausgewählte Sportarten. Sie stehen damit - unter dem Vorbehalt der Einhaltung der seitens des Landes geltenden Kontaktsperre und der allgemeinen und der Sportverwaltung auf einzelne Sportarten zugeschnittenen Hygieneregeln - wieder für alle gymnastikähnlichen Sportarten wie
- Gymnastik selbst,
- Mutter/Kind-Turnen,
- Pilatis,
- Yoga,
- Zumba,
- Rope-Skipping

zur Verfügung.

Zudem werden die klassischen Kampfsportarten wie
- Karate,
- Jiu-Jitsu,
- Taekwondo u. ä.
(natürlich ohne Körperkontakt) wieder zugelassen.
Hinweis: Die Ringer haben eine eigene Halle und können darin kontaktfrei trainieren.
Außerdem wird auch Tischtennis wieder erlaubt.

Trainingseinheiten mit Mannschaftsspiel-Charakter in städtischen Sporthallen sind hingegen weiterhin nicht erlaubt gemäß der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (8. CoBeLVO, Teil 5, § 11, Absatz (3), 2). Daher bleiben Handball, Volleyball, Basketball u. ä. in Sporthallen weiterhin untersagt. Dies gilt auch für Badminton.
Allerdings lässt die Sportverwaltung in Abstimmung mit dem Verwaltungsstab die genannten Ballsportarten mit ähnlichen Trainings-, Hygiene- und Abstandsregeln wie beim Fußballsport auf den Freisportanlagen wieder zu.

Alle Vereine, die von der Möglichkeit des Trainings Gebrauch machen wollen, müssen bei der Sportverwaltung
- unter www.sportabteilung@stadt.mainz.de einen entsprechenden formlosen Antrag stellen,
- einen verantwortlichen Hygienebeauftragten benennen und
- die Einhaltung der Hygieneregeln und des Kontaktverbotes bestätigen.
Im Anschluss erhalten sie zeitnah die entsprechende Trainingserlaubnis.

Hinweis:
Die Umkleide- und Duschbereiche bleiben in den Sporthallen weiterhin geschlossen. Die Sportler/innen müssen daher schon in Sportkleidung erscheinen, lediglich das Schuhwerk muss gewechselt werden.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-22 21
Telefax
+49 6131 12-33 83
E-Mail
pressestellestadt.mainzde
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