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Pressemeldung

(rap) Bitte beachten! Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung wie Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr gelten unverändert !

Pressemitteilung: Mainz: Gültigkeitsdauer der Allgemeinverfügung wird bis zum 25. April verlängert

Die Landeshauptstadt Mainz hat am heutigen Tage die Allgemeinverfügung zum Schutz vor Coronavirus-Infektionen neu veröffentlicht. Sie gilt nunmehr zunächst bis zum 25.04.2021.

Es kommt mit der neuen Allgemeinverfügung zu sehr geringfügigen Veränderungen. So legt das Land neu fest, dass

- Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nur als Einzelangebote zulässig sind, sowie

- der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen untersagt wird.

Ansonsten kommt es zu keinerlei weiteren inhaltlichen Änderungen bei den bislang gültigen Regelungen: Auch die Ausgangsbeschränkungen von 21.00 bis 5.00 Uhr behalten weiterhin Gültigkeit - bitte beachten Sie diese weiterhin und halten sich an diese Vorgaben. Sie dienen zu Ihrem eigenen Gesundheitsschutz und dem anderer Menschen in ihrem Umfeld.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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