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Pressemeldung

(ekö) Die Landeshauptstadt Mainz setzt die ersten Ukrainerinnen als Zusatzkräfte in städtischen Kitas ein.

Pressemitteilung: neue Perspektive mit dem Einstieg in die Kinderbetreuung

Mit drei Infotagen in den vergangenen Wochen hat die Landeshauptstadt Mainz (Amt für Jugend und Familie, Amt für soziale Leistungen, Schulamt, Flüchtlingskoordination, Schulsozialarbeit, Sozialdezernat) zusammen mit Kooperationspartnern wie dem Ukrainischen Verein und dem Jobcenter Mainz Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, über Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme, der Kinderbetreuung, der Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche und das Schulwesen informiert. Die Landeshauptstadt Mainz warb dabei auch gezielt Fachkräfte für den Einstieg in die Kinderbetreuung an.

„Das Ergebnis dieses Einsatzes der Landeshauptstadt ist sehr erfreulich“, stellt Oberbürgermeister Michael Ebling fest. Sechs Frauen befinden sich bereits im Einstellungsverfahren. Der erste Vertrag soll zum 1. Juni 2022 beginnen. Insgesamt wurde mit elf Frauen aus der Ukraine ein Vorstellungsgespräch unter Anwesenheit einer Dolmetscherin geführt. „Die Frauen sind alle sehr dankbar, eine Chance bei uns zu bekommen“, berichtet Hauptamtsleiterin Diana Spengler.

Allen Personen wurde zunächst eine Hospitation in einer städtischen Kita vermittelt. Um den Hospitant:innen einen guten Einstieg zu ermöglichen, wurden u. a. Kitas ausgesucht, in denen russisch sprechende Mitarbeiter:innen eingesetzt sind. Die Ukrainerinnen können als Zusatzkräfte in den Kitas (analog den Kitahelfer:innen) eingesetzt werden.

Die überwiegende Zahl der Bewerberinnen verfügt entweder bereits über einen pädagogischen Studienabschluss, z. B. als Lehrerin und/oder hat privat bzw. ehrenamtlich schon in der Kinderbetreuung gearbeitet. Alle Bewerberinnen sollen Sprachkurse in Deutsch besuchen oder haben sich bereits zu diesen angemeldet. Die Bereitschaft, Deutsch zu lernen, ist offenkundig groß. Darüber hinaus sprechen die meisten Frauen Ukrainisch und Russisch sowie auch Englisch.

Die Beschäftigung wird zunächst auf ein halbes Jahr befristet. In dieser Zeit werden die Voraussetzungen einer Weiterbeschäftigung z. B. als pädagogische Fachkraft, geprüft. Denn offizielle Übersetzungen der Bewerbungsunterlagen (sofern vorhanden) und damit verbunden die Anerkennungen der ausländischen Abschlüsse liegen noch nicht vor. Nicht zuletzt muss sich auch zeigen, ob alle Frauen ein dauerndes Beschäftigungsverhältnis wünschen. Dies hängt wiederum davon ab, wie sich die Lage in der Ukraine weiterentwickelt und ob die Frauen wieder zurückkehren wollen.

Herausgeber

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Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
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