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Pressemeldung

(rap) Die persönlichen Zensus-Interviews im Rahmen der Haushaltebefragung an zufällig ausgewählte Anschriften sind offiziell zu Ende gegangen. Nur in wenigen Einzelfällen werden Befragungen noch nachgeholt. In Mainz waren 196 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, um an 2.300 zufällig ausgewählten Anschriften alle wohnhaften Personen an der Haustür zu befragen. Zudem fanden an allen Wohnheimen Befragungen der Studierenden statt.

Pressemitteilung: Zensus 2022 - Haushaltebefragungen neigen sich dem Ende zu

Der für den Zensus in der Landeshauptstadt zuständige Oberbürgermeister Michael Ebling: „Wir haben mittlerweile über 18.800 Bürger:innen erfolgreich befragt. Ausgewählte Haushalte und Einzelpersonen, bei denen keine Befragung stattfinden konnte, werden aktuell nochmals angeschrieben und zum Ausfüllen des Fragebogens aufgefordert. Insgesamt waren die Rückmeldungen der Erhebungsbeauftragten und Bürger:innen überaus positiv und verliefen ohne Begleitgeräusche. Die Kolleginnen und Kollegen der Erhebungsstelle haben das Gesamtprojekt - bis auf wenige offene Restbefragungen, die noch ausstehen – sehr erfolgreich in die Nähe der Ziellinie gebracht.“

Das größte Projekt der amtlichen Statistik war aufgrund der Corona-Pandemie zuvor um ein Jahr verschoben worden und die Umsetzbarkeit stand auch für das Jahr 2022 längere Zeit in Frage. Gerade vor diesem Hintergrund bedankt sich die Stadt Mainz daher bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten, die mit ihrer Teilnahmebereitschaft die problemlose Durchführung des Zensus 2022 unterstützt und ermöglicht haben.

Beantwortung der Fragebögen
In Mainz haben weit über 80% der Befragten den Fragebogen, den sie von den Erhebungsbeauftragten im Zuge des Zensus 2022 erhalten hatten, bereits beantwortet. OB Ebling: „Wer den Fragebogen bislang noch nicht abgeschickt hat, sollte dies bitte zeitnah und umgehend erledigen.“
Der Präsident des Statistischen Bundesamts, Dr. Georg Thiel, betont: „Wir brauchen alle Rückmeldungen, um dem hohen Qualitätsanspruch der Zensus-Ergebnisse gerecht zu werden. Daher rufen wir alle Befragten auf, ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen und den Fragebogen zu beantworten.“

Wiederholungsbefragungen
Ein kleiner Teil der bereits Befragten könnte darüber hinaus bald erneut für ein kurzes persönliches Interview kontaktiert werden. Diese „Wiederholungsbefragung“ dauert nur etwa fünf Minuten. Landesweit betrifft dies rund vier Prozent der Befragten der Haushalte- und Wohnheimbefragung. Dies ist eine standardisierte Vorgehensweise, um die Aussagequalität der ursprünglichen Befragung zu messen.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZENSUS 2022
Seit dem 15. Mai 2022 fand bundesweit erneut der „Zensus“ statt. Der Nachfolger der klassischen Volkszählung dient zur Gewinnung von Bevölkerungs- und Wohnungsdaten, auf deren Basis viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen. Um über verlässliche und möglichst aktuelle Daten für Planungen zu verfügen, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Daher wurde zum Stichtag 15. Mai 2022 auch in Mainz - wie in allen Landkreisen und kreisfreien Städten - festgestellt, wie viele Menschen hier leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus zuletzt von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Befragung von Bürger:innen
Der größte Unterschied des Zensus zur traditionellen Volkszählung ist, dass nicht die gesamte Bevölkerung befragt werden muss. Stattdessen werden zum Großteil Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, die um eine Stichprobenbefragung ergänzt werden.
„Bundesweit wurden nur rund zehn Prozent der Bevölkerung für ein kurzes Interview mit einer/einem Erhebungsbeauftragten ausgewählt, so auch in Mainz. Diese Stichprobenbefragung war notwendig, um Melderegisterabweichungen festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen - wie zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit. Die anonymisierte Auswertung der Daten ist dabei garantiert“, erläutert Oberbürgermeister Michael Ebling.

Alle zur Befragung ausgewählten Personen waren und sind nach dem Zensusgesetz zur Auskunft verpflichtet. Auf Basis der ermittelten Bevölkerungszahlen werden dann zum Beispiel in den Folgejahren die Zuschnitte der jeweiligen Wahlkreise eingeteilt und die Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat festgelegt. Auch der Länderfinanzausgleich, die Berechnungen für EU-Fördermittel und die Verteilung von Steuermitteln beruhen auf den Zensusdaten.

Haushalts-Stichproben
In Mainz war eine Haushalts-Stichprobe von rund 2300 Gebäuden vom Statistischen Landesamt vorgegeben, in denen alle Bewohner:innen Auskunft geben mussten. Dahinter standen rund 19.000 Auskunftspflichtige in Mainz.
Für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Zensus 2022 - die letzte Erhebung erfolgte in 2011 – war in der Landeshauptstadt Mainz eine eigene Erhebungsstelle zuständig. Diese organisierte den Einsatz der Erhebungsbeauftragten, beantwortete sämtliche Fragen der Bürgerinnen und Bürger und ist für die Eingabe und Übermittlung der Befragungsergebnisse in die IT-Systeme des Statistischen Bundesamtes verantwortlich.

Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen.

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Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
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