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Suchthilfen Mainz

Für die Suchthilfe in Mainz ist die Abteilung Suchthilfen zuständig. Sie setzt sie in Kooperationen mit kommunalen und zum Teil überörtlichen Partnern und in Gremienarbeit um. Für eine gute Abstimmung und Vernetzung ist die Abteilung Suchthilfen als Initiator und mitwirkend in fest installierten Arbeitsgruppen, Arbeitskreisen tätig. Detaillierte Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Leistungsspektrum

Das Leistungsspektrum der Abteilung Suchthilfen der Stadt Mainz umfasst Jugendberatung, Drogenberatung, Schuldnerberatung für drogengebrauchende Menschen, niedrigschwellige und Überlebenshilfen, Krisenhilfe, HCV-/HIV-/Aids-Beratung, Suchtprävention, ambulante und teilstationäre Nachsorge und eine Wohngruppe. Einzugsgebiet ist die Stadt Mainz.

Neben der Einzelberatung, der Beratung von Angehörigen werden auch Gruppenangebote – vorwiegend in der Jugend- und Drogenberatungsstelle BRÜCKE – angeboten. Dies sind SKOLL Selbstkontrolltraining – für den verantwortungsbewussten Umgang mit Suchtstoffen und eine Gruppe für Konsumierende mit Veränderungswunsch. Neben Leistungen für die Klientel werden Multiplikatorinnen- und Multiplikatorenschulungen für Kolleginnen und Kollegen in Bereichen und Einrichtungen angeboten, die bei den Zielgruppen der Suchthilfen Überschneidungen haben. So z.B. Move – Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen.

Im Weiteren wird auch von ehrenamtlich Tätigen die „Erste Rechts Hilfe“ regelmäßig jeden 2. Montag im Monat von 18 Uhr bis 19.30 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugend- und Drogenberatung BRÜCKE angeboten.

Die Leistungen werden in diesen Einrichtungen der Abteilung Suchthilfen erbracht:

  • Jugend- und Drogenberatungsstelle BRÜCKE – einbezogen sind hier Suchtprävention und Schuldnerberatung für suchtkranke Menschen, für Konsumierende "legaler Drogen" (z.B. Alkohol, Verhaltenssüchte) gilt eine Altersbegrenzung bis 30 Jahre
  • Wohnprojekt BASIS, ein Angebot für cleane Abhängige im Bereich teilstationäre Nachsorge
  • Drogenhilfezentrum Café BALANCE, ein niedrigschwelliges und akzeptanzorientiertes Angebot für drogengebrauchende Menschen.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Suchthilfen und ihren Einrichtungen gilt die Schweigepflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 203 StGB. Die Klientinnen und Klienten können die Beratungsangebote auch anonym nutzen.

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