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Geschlechtergerechte Sprache

Verwaltungsdeutsch hat zu Recht keinen besonders guten Ruf: zu umständlich und damit zu unverständlich. Um fairständlicher und gleichzeitig geschlechtergerechter zu schreiben und zu sprechen, hat sich die Landeshauptstadt Mainz 2012 auf den Weg gemacht, Briefe und Texte aller Art lesefreundlicher zu machen. Anspruch und Auftrag, geschlechtergerecht zu formulieren sind hingegen schon viel älter – und sie bleiben aktuell.

Beides zusammen – die Verwaltungssprache und die Vielfalt in der Ansprache von Personen(gruppen) - ist Thema der vierten Neuauflage der Broschüre „Fairständliche Verwaltungssprache“. 2020 hat sich die Stadtverwaltung entschieden, über die bisherigen Sprachregelungen hinaus gendergerecht zu formulieren und dazu den Doppelpunkt einzuführen. Wie das funktionieren kann, ist in der Broschüre nachzulesen.

Kurz gefasst, heißt das:

  • Mittel der ersten Wahl: genderneutrale Begriffe (beispielsweise Partizipformen, wenn sie gut klingen)
  • Der Doppelpunkt kommt zum Einsatz, wenn die Adressat:innen oder die Personen, an die oder über die geschrieben wird, nicht näher definiert werden können.
  • Texte, die sich explizit an Frauen (und/oder auch Männer) richten, werden in der grammatikalisch korrekten Form, beziehungsweise nach dem Arche-Noah-Prinzip verfasst.
  • Bei Anreden eines nicht näher zu bestimmenden Personenkreises ist die weibliche und männliche Form, sowie die Variante mit Doppelpunkt zu wählen, wenn es nicht eine genderneutrale Bezeichnung gibt.