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Schlussbericht des Revisionsamtes

Das Revisionsamt der Landeshauptstadt Mainz hat über das Jahr erarbeitete Prüfungsergebnisse unmittelbar dem Oberbürgermeister so vorzulegen, dass dieser die daraus notwendigen Folgerungen ziehen kann (vgl. §§ 112 VI, 28 II, 1. HS GemO).

Die Prüfungsmaßnahmen des Revisionsamtes wirken insofern vornehmlich behördenintern und dienen der Verwaltungssteuerung. Überdies sind diese Prüfungsergebnisse in einem Schlussbericht zusammen zu fassen, welcher dem Stadtrat jährlich vorzulegen ist (vgl. §§ 112 VII 1, 28 II 1 GemO). Diesem sollen dadurch insbesondere belastbare Informationen zu Verwaltungsabläufen im Hinblick auf seine strategisch wichtigen eigenen Aufgaben und seiner anteiligen Kontrollfunktion bereit gestellt werden. Der Schlussbericht wird dabei im Rahmen öffentlicher Ratssitzungen behandelt und wird damit öffentlich gemacht.

Das Revisionsamt stellt die Schlussberichte auf dieser Seite zum möglichst einfachen Abruf gebündelt zusammen.

Ab dem Jahr 2022 wird anders als gewohnt, zum ersten Mal über die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte hinaus in einem Teil II über die sonstigen Tätigkeiten und weitere Aktivitäten des Revisionsamtes berichtet.