Verhalten im Wald
Der Wald wird von Wanderern, Joggern, Spaziergängern, Radfahrern oder auch Reitern zur Erholung genutzt. Wichtig ist dabei allerdings, Rücksicht auf den Wald und die in ihm lebenden Tiere und Pflanzen zu nehmen. Beachten Sie daher bitte einige grundlegende Verhaltensweisen im Wald:
Wanderer
Das Betreten eines Waldes zur Erholung, auch abseits der Wege, ist grundsätzlich gestattet, geschieht aber auf eigene Gefahr. Besonders geschützte und sensible Flächen, wie z.B. bepflanzte Forstkulturen, Dickungen, eingezäunte Flächen, Holzeinschläge, sowie Jagdeinrichtungen oder gesperrte Wege dürfen nicht betreten werden. In Naturschutzgebieten dürfen die gekennzeichneten Wege auf keinen Fall verlassen werden.
Reiter
Das Reiten in der freien Landschaft oder im Wald ist nur auf gekennzeichneten Reitwegen gestattet.
Radfahrer
Das Radfahren im Wald ist nur auf entsprechenden Fahrwegen gestattet. Daran sollten sich ebenfalls Mountainbiker halten, denn das Fahren quer durch den Wald außerhalb der Wege stört die Tier- und Pflanzenwelt enorm.
Hunde
Im Wald müssen sich Hunde im Wirkungsbereich des Halters bzw. Hundeführers aufhalten. Vom 1. März bis 30. September (Brut- und Setzzeit) herrscht zudem beim Querfeldeingehen Leinenpflicht im Wald.
Fahrzeuge
Das Befahren von Waldwegen mit Motorrädern oder PKWs ist grundsätzlich untersagt. Auf den Waldwegen und den Zufahrten darf nicht geparkt werden. Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen und der forstwirtschaftliche Verkehr dürfen damit nicht behindert werden.
Müll
Das Entsorgen von Abfall im Wald schadet der Tier- und Pflanzenwelt und ist strengstens verboten. Benutzen Sie dafür eigens aufgestellte Abfallbehälter oder nehmen Sie Ihren Müll wieder mit.
Rauchen und Feuer
In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen, offenes Feuer sowie Grillen außerhalb etwaiger ausgewiesener Grillplätze streng verboten. Die aktuelle Hitzewelle (2018) sorgt für Trockenheit in den Wäldern. Dies erhöht die Gefahr eines Waldbrandes enorm. Daher sollten Sie neben den bereits genannten Verhaltensregeln zum Thema Rauchen und Feuer folgende weitere beachten:
- Generell kein offenes Feuer im Wald entzünden.
- Nur vorgesehene Feuerstellen und Grillplätze nutzen.
- Beim Verlassen des Grillplatzes überprüfen, dass keine Glutnester mehr vorhanden sind.
- Im Wald nicht Rauchen und keine Zigarettenkippen achtlos wegwerfen, auch nicht während der Fahrt aus dem Auto.
- Flaschen und Scherben einsammeln, da sie wie ein Brennglas wirken können.
- Autos nicht auf entzündlichen Flächen abstellen, da der Katalysator z.B. trockenes Gras entzünden kann.
- Wie oben bereits beschrieben, Anfahrtswege für Feuerwehr und Co. freilassen.
Sammeln von Pilzen, Beeren, Blumen usw.
Außerhalb von Schutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen, Blumen, Beeren usw. erlaubt, allerdings nur in geringen Mengen und nur für den Eigenbedarf. Ganze Pflanzen oder gar Bäume dürfen nicht aus dem Wald entfernt werden. Besonders geschützte Pflanzenarten dürfen nicht gepflückt werden.
Beachten Sie darüber hinaus noch folgende Tipps zum Aufenthalt im Wald:
- Verlassen Sie bei Sturm und Gewitter den Wald umgehend.
- Fassen Sie auf keinen Fall Wildtiere an (Tollwutgefahr).
- Verzehren Sie Waldfrüchte und Pflanzen niemals ungewaschen bzw. roh, es besteht Infektionsgefahr durch den Fuchsbandwurm.
- Betreten Sie keine Holzlagerplätze. Diese sind keine Spielplätze für Kinder.
- Beachten Sie prinzipiell alle forstlichen Absperrungen und Kennzeichnungen.
Umwelttipp September 2018
Weitere Infos
Adresse
- Telefon
- +49 6131 12-2121
- Telefax
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- umweltinformationstadt.mainzde
- Internet
- Veranstaltungen im Umweltladen
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Montag: 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag: 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag: 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Erreichbarkeit
Haltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660