Bewerberaufruf "Mainzer Weihnachtsmarkt für 2021 bis 2023"
Der Mainzer Weihnachtsmarkt
Der Mainzer Weihnachtsmarkt ist eine Institution für alle Mainzerinnen und Mainzer und eine Attraktion für Touristen aus aller Welt. Er ist Anziehungspunkt für den Weihnachtseinkauf vieler Kundinnen und Kunden des Mainzer Einzelhandels.
Die vielen Buden und Stände um den St. Martins Dom bilden zusammen ein einzigartiges städtebauliches Ensemble, das für Tradition und Stadtkultur steht. Der Weihnachtsmarkt lebt von seiner Gestaltung, vor allem aber auch von seinem gewohnten und erwarteten traditionellen Erscheinungsbild. Auf diesem Wiedererkennungswert des Mainzer Weihnachtsmarktes liegt das besondere Augenmerk, auch bei der Auswahl der Beschicker.
Der Mainzer Weihnachtsmarkt findet jeweils von Donnerstag vor dem 1. Advent bis zum 23. Dezember auf den Plätzen rund um den Dom (Markt, Höfchen, Liebfrauenplatz) statt.
Zur Sicherstellung der größtmöglichen Attraktivität des Weihnachtsmarktes soll ein anziehendes, vielseitiges, umfassendes, ausgewogenes, qualitativ hochwertiges und kundenorientiertes Gesamtangebot gemäß der Satzung über Märkte und Volksfeste sowie der Zulassungsrichtlinien erreicht werden.
Mit der Bewerbung unterliegt der Beschicker hinsichtlich Größe und Ausgestaltung der Standplätze grundsätzlich den Vorgaben dieses Aufrufs, der Zulassungsrichtlinien, der Gestaltungsrichtlinien des Mainzer Weihnachtsmarktes sowie der Satzung über Märkte und Volksfeste. Die Verkaufsstände sind hierbei durch den Zugelassenen zu beschaffen, Mietverkaufsstände können seitens der Landeshauptstadt Mainz nicht zur Verfügung gestellt werden.
Die Bewerbungen müssen mit
Ablauf des 17. März 2021 (Mittwoch)
bei der
Landeshauptstadt Mainz
Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport
Abteilung Vergabe und Einkauf
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
eingegangen sein. Dort befindet sich auch ein Nachtbriefkasten.
Bewerbungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telefax, E-Mail oder ähnliches) sind nicht zugelassen und werden daher nicht berücksichtigt. Bewerbungen, die nach Ablauf der vorgenannten Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Für die Erstellung der Bewerbungen werden keine Kosten erstattet.
Rückfragen zum Bewerberaufruf können bis einschließlich Freitag, 5. März 2021, per E-Mail an verdingungsstellestadt.mainzde gerichtet werden. Die Rückfragen und Antworten werden am Montag, 8. März 2021, gesammelt auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Download: Unterlagen Bewerberaufruf
- Bewerbungsdeckblatt 2021-2023 PDF-Datei, 230,42 KB
- Bewerberaufruf 2021-2023 PDF-Datei, 151,38 KB
- Eigenerklärung für Zulässigkeit PDF-Datei, 137,79 KB
- Satzung für Märkte und Volksfeste
- Zulassungsrichtlinien Weihnachtsmarkt (Stand: 04.02.2021)
- Gestaltungsrichtlinien Weihnachtsmarkt (Stand: 04.02.2021)