Oberbürgermeister Michael Ebling: Einkünfte und Abführungen
Besoldung
Die Besoldung und Einstufung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung) geregelt.
Der Oberbürgermeister ist in Besoldungsgruppe B 9 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsverordnung einem Grundgehalt von 11.937,60 Euro.
Außerdem erhalten der Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der Kommunal-Besoldungsverordnung festgelegt.
Der Oberbürgermeister erhält eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 437,15 Euro.
Sonstige Einkünfte
Vergütungen für Nebentätigkeiten
Nach dem Bericht gemäß § 8 der Nebentätigkeitsverordnung gab es 2021 folgende genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten:
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst | Vergütung/ Aufwands- entschädigung |
Sitzungsgeld |
Mainzer Fernwärme GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates | 1.250,00 Euro | 50,00 Euro |
Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG, Vorsitzender des Aufsichtsrates | 2.640,00 Euro | 200,00 Euro |
Überlandwerk Groß-Gerau GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates | 10.226,00 Euro | 77,00 Euro |
insgesamt | 14.116,00 Euro | 327,00 Euro |
davon unterliegen nicht der Abführung | 9.600,00 Euro | 1.900,00 Euro |
abgeführt wurden | 4.516,00 Euro | 0,00 Euro |
Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 9.600 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 Euro oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.
Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt
Im Kalenderjahr 2021 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt des Oberbürgermeisters zuzurechnen sind:
Tätigkeit | Vergütung/ Aufwands- entschädigung |
Sitzungsgeld |
Mainzer Stadtwerke AG, Vorsitzender des Aufsichtsrates | 3.400,00 Euro | 400,00 Euro |
Zweckverband Layenhof/Münchwald | 0,00 Euro | 20,00 Euro |
Planungsgemeinschaft Rheinhessen | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Zentrale Beteiligungsgesellschaft Mainz mbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates | 500,00 Euro | 300,00 Euro |
Staatstheater Mainz GmbH, stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates | 0,00 Euro | 150,00 Euro |
Mainz-Worms-Energiebündnis GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates | 200,00 Euro | 100,00 Euro |
abzuführen insgesamt | 4.100,00 Euro | 970,00 Euro |
Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot.
Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern
Tätigkeit | Vergütung/ Aufwands- entschädigung |
Sitzungsgeld |
Verwaltungsrat der Sparkasse Mainz | 9.155,20 Euro | 0,00 Euro |
Zweckverband der Sparkasse Mainz | 0,00 Euro | 352,80 Euro |
Städtetag Rheinland-Pfalz, Vorsitzender | 0,00 Euro | 0.00 Euro |
Kommunaler Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe, Verbandsvorsteher | 4.200,00 Euro | 0,00 Euro |
davon unterliegen nicht der Abführung | 13.355,20 Euro | 352,80 Euro |
Aufwandsentschädigungen für öffentliche Ehrenämter i. S. d. § 2 NebVO sind nicht abführungspflichtig.
Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.