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Pressemeldung

(gl) Zulässige Personenzahl auf Veranstaltungen wird reduziert. Alkohol-Verkaufsverbot zwischen 0 und 6 Uhr.

Pressemitteilung: Landeshauptstadt Mainz setzt Corona-Warn-Ampel auf Gefahrenstufe Orange und verschärft Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Coronavirus-Infektionen

In den letzten drei Tagen lag der 7-Tage-Inzidenzwert - also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche - in der Landeshauptstadt Mainz bei mehr als 35. Der Verwaltungsstab hat deshalb heute unter der Leitung von Oberbürgermeister Michael Ebling und unter Beteiligung des Gesundheitsamtes getagt und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Coronavirus-Infektionen beschlossen, die die aktuellen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) ergänzen.

Die Corona-Warn-Ampel für Mainz hat die Stufe 2 „Gefahrenstufe Orange“ erreicht. Der Corona Warn- und Aktionsplan Rheinland-Pfalz empfiehlt, dass diese Stufe dann erreicht wird, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern an mehr als 5 Tagen überschritten wird. Da davon auszugehen ist, dass die Fallzahlen in den nächsten Tagen weiterhin hoch bleiben werden und auf Grund der Einschätzung der Fachleute aus dem Gesundheitsamt kein Absinken unter die Grenze von 35 zu erwarten ist, hat der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz entschieden, dass bereits vor dem Wochenende, die Stufe Orange erreicht ist, um so frühzeitig und zielgenau auf die aktuelle Entwicklung zu reagieren. Auch die allgemeine Lage in Deutschland zeigt, dass die Infektionszahlen überall kontinuierlich und schnell steigen.

Oberbürgermeister Michael Ebling: „Wir haben in den vergangenen Wochen festgestellt, dass insbesondere private Zusammenkünfte und Feiern dazu führen, dass die Anzahl der Coronavirus-Infektionen wieder ansteigt. In den letzten Tagen hat sich dieser Trend noch einmal verstärkt und die Lage wird ernst. Dieser Entwicklung wollen wir frühzeitig mit zielgerichteten Maßnahmen entgegenwirken, die bereits am Wochenende gelten werden und vor allem Veranstaltungen und den Ausschank alkoholhaltiger Getränke betreffen. Ich weiß, dass es sehr viele Bürgerinnen und Bürger gibt, die sich während der Coronavirus-Pandemie sehr verantwortungsbewusst verhalten und nun von den Maßnahmen ebenfalls betroffen sind, dennoch müssen wir handeln, damit sich die Lage nicht weiter verschärft. Die Maßnahmen gelten zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger und fordern von uns allen Zugeständnisse. Ich appelliere deshalb erneut an jede und jeden Einzelnen: Beachten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln und vermeiden Sie große Zusammenkünfte. Denn nur so schützen wir uns selbst und unsere Familien sowie die Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung besonders gefährdet sind, vor einer Ansteckung. Wenn die Fallzahlen weiter stark steigen, müssen die jetzt getroffenen Maßnahmen noch einmal verschärft werden, dies gilt es mit verantwortungsvollem Handeln zu vermeiden. Nur wenn sich alle ein wenig zurücknehmen, können wir einen zweiten Lockdown wie im Frühjahr verhindern.“

Mit dem Erreichen der Gefahrenstufe Orange wurden für das Stadtgebiet Mainz folgende Maßnahmen beschlossen, die ab Samstag, 10. Oktober 2020 bis zunächst mindestens einschließlich Freitag, 23. Oktober 2020 gelten:

• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ohne fest zugeordnete Sitzplätze mit Kontaktnachverfolgung) sind anstatt wie bisher mit 250 Personen nur noch mit bis zu 75 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig.

• Privatveranstaltungen, zum Beispiel Hochzeiten oder Geburtstage, sind statt wie bisher mit 75 Personen nur noch mit bis zu 25 gleichzeitig anwesenden Personen auch in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen zulässig.

• Gaststätten, zum Beispiel Restaurants, Kneipen, Straußwirtschaften, Kantinen, Hotelrestaurants und –bars, Eisdielen und Eiscafés, ist es an jedem Wochentag untersagt, in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 6:00 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben.

• Gleiches gilt für Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte. Auch diesen ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 6:00 Uhr alkoholhaltige Getränke zu verkaufen und abzugeben.

• Bordelle und Prostitutionsbetriebe bleiben geschlossen. Die Durchführung von jeglicher Form des Prostitutionsgewerbes wird wieder untersagt.

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, in Abstimmung mit der Task-Force des Landes RLP und dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt, erlässt die Landeshauptstadt Mainz daher für die genannten Maßnahmen eine entsprechende Allgemeinverfügung, die noch am heutigen Tag, also am Freitag, 9. Oktober 2020 veröffentlicht wird und damit ab Samstag, 0.00 Uhr Gültigkeit entfaltet.

Die Maßnahmen wurden mit der Corona-Task Force, die auf Grundlage des Warn- und Aktionsplans Rheinland-Pfalz den städtischen Verwaltungsstab berät und Empfehlungen ausspricht, abgestimmt. Die Task Force setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadtverwaltung Mainz, des zuständigen Gesundheitsamts Mainz-Bingen, des Gesundheitsministeriums, des Innenministeriums, des Bildungsministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, des Städtetags Rheinland-Pfalz, der Polizei und tagt unter der Leitung des Präsidenten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab wird dazu in engen zeitlichen Abständen zusammentreten. Seit März dieses Jahres tagt der Stab regelmäßig und trifft sich ein bis dreimal die Woche.

Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen unter www.mainz.de/coronavirus

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
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