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Pressemeldung

(rap) Die Wochenmärkte der Stadt Mainz finden weiterhin auf den bekannten Flächen statt. Gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO vom 30.10.2020) sind folgende rechtliche Vorgaben einzuhalten:

Pressemitteilung: Wochenmarkt – Maskenpflicht

• Auf den gesamten Flächen des räumlich entzerrten Hauptmarktes und der Stadtteil-
Märkte, welche als öffentliche Einrichtung gelten, besteht die umfassende Pflicht des
Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht).
• Dies gilt nicht nur in Anstehsituationen oder beim Kaufgespräch, sondern generell
bereits vom Betreten des Wochenmarktgeländes bis zum Verlassen desselben.
• Die Maskenpflicht gilt auch dann, wenn die Abstände eingehalten werden können.

Dezernentin Manuela Matz appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Corona-Regeln zu halten. „Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung hilft, die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren.“
Weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Mainz unter www.mainz.de.

***

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-22 21
Telefax
+49 6131 12-33 83
E-Mail
pressestellestadt.mainzde
Internet