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Pressemeldung

(rap) Stattdessen erfolgt Realisierung weiterer verkehrslenkender und emissionshemmender Maßnahmen durch Tempo 30 und die Einführung einer Umweltspur

Pressemitteilung: Landeshauptstadt Mainz: Kein streckenbezogenes Dieselfahrverbot Euro 5/V auf Rheinachse

Die Landeshauptstadt Mainz teilte heute in einem Pressegespräch mit, dass derzeit vorerst nicht beabsichtigt sei, ein Dieselfahrverbot für Diesel Euro 5/V auf der Rheinachse einzuführen. Der vorgestellte fortgeschriebene Luftreinhalteplan 2016-2020 (der zum 1. September 2020 in Kraft treten soll) legt den Maßnahmen-Fokus nun primär auf die Rheinachse.

Verkehrsdezernentin Katrin Eder: „Vor dem Hintergrund gesunkener Belastungen im gleitenden Jahresmittel und der generell im gesamten Stadtgebiet einhergehenden deutlich sinkenden Belastung von Stickoxid-Werten sowie der gutachterlich prognostizierten weiteren Schadstoff-Reduktion durch die Einführung von Tempo 30 auf der Rheinachse zum 1. Juli 2020 als auch der weiteren Maßnahme ,Umweltspur‘ wird das zum 1.10.2020 angekündigte Fahrverbot für Dieselfahrzeuge Euro 5/V nicht in der vorliegenden und überarbeiteten Version des ,Luftreinhalteplanes 2016 – 2020, Anpassung Stickstoffdioxid mit Rheinachse‘ aufgenommen.“

Mit Blick auf den Herbst 2020 sei ergänzend geplant, auf der Rheinachse eine „Umweltspur“ für Busse, Taxen und Radfahrer einzurichten, um die Belastungen mit Schadstoffen - gerade am „Hotspot Rheinallee/Ecke Kaiserstraße“ - weiter zu reduzieren. „Einbußen für den Verkehrsfluss sind dadurch ausdrücklich nicht zu erwarten und wir schaffen dennoch ein Angebot für den Umweltverbund“, betont Verkehrsdezernentin Eder. Der erste Teil der Umweltspur werde mit Ummarkierungen ab Herbst 2020 etabliert, um sie in 2021 von der Kaiserstraße bis zur Quintinsstraße durchgehend einzuführen. Durch das damit verbundene Abrücken des Verkehrs von der direkten Wohnbebauung stünden weitere Schadstoffreduktionen zu erwarten.

Zudem, so Eder weiter, erfolge durch intelligente Ampelschaltungen eine striktere „Pförtnerung“ des stadteinwärts fließenden Verkehrs in sensiblen Bereichen. Einfahren können nur noch so viele Fahrzeuge, wie es der verkehrlichen Leistungsfähigkeit zuträglich ist. Ein „Zulaufen“ der Innenstadt mit Fahrzeugen soll damit gesteuert und vermieden werden.

Zum Hintergrund:
Das Verwaltungsgericht Mainz hatte die Landeshauptstadt im Oktober 2018 zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter Einbeziehung eines möglichen Dieselfahrverbotes verurteilt und dessen Einführung anmahnt, sofern nicht jedwede Maßnahmen zur NO2-Reduzierung und Einhaltung des Grenzwertes ergriffen würden, um die Grenzwerte einzuhalten - und sich eine Einführung nicht als „unverhältnismäßig“ darstelle.
Die Stadt Mainz hatte in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen wie die Realisierung der Mainzelbahn, die massive Umrüstung von Bussen zur Reduzierung von Emissionen u.v.m. auf den Weg gebracht, um die Schadstoffbelastungen im Stadtgebiet zu senken - Bemühungen, welche das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt in seinen Auswirkungen anerkannte.
Mit der nun vorgestellten Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2016-2020 setzt die Stadt Mainz auf Reduzierungen von Schadstoffen durch verkehrslenkende und emissionsmindernde Maßnahmen.

Verkehrs- und Umweltdezernentin Eder abschließend: „Ich denke, wir schlagen mit diesen Maßnahmen einen praktikablen und guten Weg ein – wir tun viel für eine saubere Atemluft und für die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zugleich. Zur Wahrheit gehört aber auch das Faktum: Sollten im ungünstigsten Fall auf der Rheinachse nach der Corona-Phase wider Erwarten massive Überschreitungen der NO2-Grenzwerte auftreten, muss die Diskussion eines streckenbezogenen Dieselfahrverbotes aber dann nur Euro 4/IV neu geführt werden.“

(angefügt: PPP-Präsentation)

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
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Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
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