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Pressemeldung

(ekö) Die Corona-Pandemie verlangt den Menschen aufgrund der unverändert angespannten Situation weiterhin viel Disziplin, Geduld, Improvisationsbereitschaft und Flexibilität ab. Gestern haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und MInisterpräsidenten der Länder die Verlängerung von Einschränkungen bis 14. Februar 2021 beschlossen.

Pressemitteilung > Kindertagesstätten und Kindertagespflege: Stadt kommt Eltern in angespannter Lage erneut entgegen

Im Rahmen des zweiten LockDowns wird Eltern empfohlen, ihre Kinder nur bei dringendem Bedarf in Tagesbetreuungseinrichtungen zu bringen und sie nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Für die Familien in Rheinland-Pfalz ändert sich zunächst nichts: Es gilt wie bisher der dringende Appell an die Familien, das Betreuungsangebot möglichst nur in Notfällen wahrzunehmen, um so die Infektionszahlen möglichst gering zu halten. Die Kindertagesstätten werden somit unter diesen Bedingungen weiterhin im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf arbeiten.

„Wir konnten bisher feststellen, dass sich die Eltern zurückhalten und die Betreuungsangebote der Kitas in der Regle nur bei dringendem Bedarf nutzen“, stellt Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch fest: „Viele Eltern zeigen sich solidarisch, helfen sich gegenseitig, finden alternative Möglichkeiten zur Betreuung ihrer Kinder und nutzen das Angebot nur bei besonderem Bedarf, oft nur tageweise. Zuletzt wurden rund 2.200 Kinder in städtischen Kitas betreut, nicht ganz die Hälfte der Gesamtkapazität an Kitaplätzen.Ausreichend Arbeitskräfte gewährleisteten einen in kleine Gruppen aufgeteilten Betrieb der Kitas.

„Wir wollen den Familien entgegenkommen, die trotz zum Teil hoher Belastung ihre Kinder nicht in einer Einrichtung betreuen lassen.“ Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch kündigte heute an, dass Eltern von Kindern in städtischen Kitas den Elternbeitrag (betrifft nur Krippen und Horte) und/oder nur den Verpflegungskostenbeitrag auf Antrag zurückerstattet bekommen können. Die Kita muss auf dem Antrag bestätigen, dass die Einrichtung nicht besucht wurde. Dies gilt für die Monate Januar und Februar. Die konkrete Rückerstattung soll im Laufe des März erfolgen. Die Eltern können dabei auf Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge durch das Kita-Personal rechnen.

Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch: "Wir wollen auf diese Weise ein Zeichen setzen und allen Eltern danken, die diese Ausnahmesituation in unserer Stadt mittragen. Die weiteren Entwicklungen werden wir genau beobachten und dann entscheiden, ob wir diese Phase verlängern werden.“ Die Landeshauptstadt werde auch die Mindereinnahmen der freien Träger übernehmen, die auf die Erhebung von Beiträgen für Betreuung und Verpflegung verzichteten.

Um finanzielle Härten in der Kindertagespflege auszugleichen, erhöht das Amt für Jugend und Familie die satzungsgemäß üblichen bis zu zehn Abwesenheitstage pro Kind auf zwanzig Tage. Das Amt für Jugend und Familie gleicht also die Förderleistung für an zwanzig anstatt für an zehn Tagen ausgefallene Betreuung aus. Eltern und Kindertagespflegepersonen werden so gestellt, als sei das Kind regulär betreut worden. Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch: „Das mindert den finanziellen Druck für die Eltern, die ihre Kinder nicht in die Betreuung bringen, und bringt den dazugehörigen Tagespflegepersonen ebenfalls eine finanzielle Entlastung.“

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