Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Pressemeldung

„Wenn es draußen deutlich abkühlt und es weiß wird…“ -Rutschpartien und Unfälle verhindern - Streupflicht beachten ! (rap.-) „Wenn es draußen deutlich abkühlt und weiß wird…“ - dann müssen auch in Mainz die Schneeschippen und das abstumpfende Streugut wieder bereitgestellt werden. Bei der Ankündigung von Schnee- und Glatteis ist der Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz stets bestens vorbereitet. Schon in den sehr frühen Morgenstunden erfolgt dann der Dienst, um zu räumen und zu streuen. Durch den Entsorgungsbetrieb werden Straßen und einige Radwege im Stadtgebiet – minutiös abgestuft nach einer Prioritätenliste - von Schnee und Eis befreit.

Pressemitteilung: Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen: Pflichtaufgabe für alle Eigentümer:innen und Nutzer:innen von Grundstücken

Dazu zählen jedoch keine Bürgersteige und Fußwege (außer entlang eigener städtischer Grundstücke). Jede:r private Grundstückseigentümer:in hat hier entsprechend der gültigen Straßenreinigungssatzung selbst die Räum- und Streupflicht und muss für die Verkehrssicherheit der Fußgänger:innen Sorge tragen.

Grundregeln: Was und wie ist zu räumen?
Die gesamte Länge entlang des Anliegergrundstücks mit allen Straßenfronten, die an den öffentlichen Verkehrsraum grenzen, müssen geräumt und bestreut werden. Die zu räumende Fläche auf dem Gehweg sollte mindestens ein Streifen von 1,50 m Breite sein. Ist der Gehweg schmaler als 1,50 m, dann ist mindestens ein Streifen von 1 m zu räumen. In Straßen ohne Bürgersteig gilt, dass bei einer Straßenbreite ab 5,50 m ein Streifen von 1, 50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen ist.

Bei Straßen, die enger als 5,50 m ausfallen, muss mindestens ein Streifen von 1,00 m vom Schnee befreit werden. Schließen sich Parkplätze, Bankette, Pflanzgruppen oder ähnliche Einrichtungen an die Grundstücksgrenze an, ist auch hier ein Streifen von 1,50 m zu räumen. So muss auch der Zugang zu Fußgängerüberwegen oder Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, die vor einem Grundstück liegen, geräumt werden.

Witterungsbedingt muss auch mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden, je nach Schneefall, so dass die Sicherheit auf den Gehwegen gewährleistet ist. Schnee, der nachts gefallen ist, muss werktags bis 7.00 Uhr und sonn-und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt sein. Die Räum- und Streupflicht gilt werktags von 7.00 bis 21.00 Uhr und sonn- und feiertags von 8.00 bis 20.00 Uhr.

Wichtig: das richtige Streumittel verwenden!
In Mainz ist - wie in den meisten anderen Kommunen auch - das Streuen von auftauenden Mitteln bzw. von Salzen verboten. Die Verwendung auf öffentlichen Wegen gilt als Ordnungswidrigkeit (Straßenreinigungsgesetz § 7, Abs. 1). Verwendet werden dürfen daher nur abstumpfende Streumittel wie z. B. Lava, Sand, Splitt oder Granulat. Diese Mittel verhindern wirkungsvoll ein Ausrutschen auf Schnee und Glatteis, ohne schädlich für die Umwelt zu sein und können in der Regel nach dem Aufkehren wieder verwendet werden.
Weitere Fragen: Abfallberatung unter Telefon 12 34 56.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-22 21
Telefax
+49 6131 12-33 83
E-Mail
pressestellestadt.mainzde
Internet