Kinderreisepass beantragen
Beschreibung
Der Kinderreisepass (KRP) ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren.
Dieser wird bei Reisen außerhalb von Deutschland erforderlich.
Bitte prüfen Sie vor Antritt einer Auslandsreise die Einreisebestimmungen des Reiseziels. (z.B. Auswärtiges Amt).
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Er kann verlängert werden, maximal aber bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Es ist jederzeit möglich, ein neues Lichtbild einzubringen, die Augenfarbe oder Größe zu ändern. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist damit nicht verbunden!
Ab einem Alter von 10 Jahren wird der Pass vom Kind persönlich unterschrieben.
Beantragung:
- Persönliche Vorsprache des Kindes (altersunabhängig) zwecks Identitätsprüfung
- Persönliche Vorsprache eines gesetzlichen Vertreter/in oder Bevollmächtigten
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung:
- bei zusammenlebenden Eltern: es wird eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteil benötigt
- bei getrennt lebenden Elternteilen: sofern der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist, wird keine Einverständniserklärung benötigt
- bei ledigen Müttern: es wird grundsätzlich vom alleinigen Sorgerecht ausgegangen
- bei nur einem Sorgeberechtigtem (lediger Vater) wird ein Nachweis über das gewährte Sorgerecht verlangt
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre:
Ausstellung eines elektronischen Reisepasses oder Personalausweises erforderlich.
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- nicht älter als 12 Jahre
- Haupt- oder Nebenwohnsitz in Mainz
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur dann wenn das Kind nicht in Mainz geboren wurde)
- 1 biometrisches Lichtbild (auch schon bei Babys und Kleinkindern)
- Pass oder Personalausweis des anwesenden gesetzlichen Vertreter/in oder Bevollmächtigten
wenn zutreffend:
- Einverständniserklärung
- Kopie des Ausweises des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreter/in oder Bevollmächtigten
Gebühren
- Hauptwohnung in Mainz: 13 Euro
- Hauptwohnsitz nicht in Mainz: 26 Euro
Zahlungsart
Bearbeitungszeit
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
- § 20 Passgesetz in Verbindung mit § 1 (2) Passgebührenverordnung:
die Gebühren für Kinderreisepässe können verdoppelt werden, wenn die Pässe durch eine unzuständige Behörde ausgestellt werden.
- Ziff. 6.1.2 der Passverwaltungsvorschrift (PassVwV):
sofern ein sorgeberechtigter aus tatsächlichen Gründen verhindert ist die elterliche Sorge auszuüben, ist dessen Zustimmung zur Beantragung
eines Passes für das Kind durch den anderen Elternteil nicht erforderlich.
Hinweise
Bitte beachten Sie die geltenden Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes (z.B. Auswärtiges Amt)
Links zu weiteren (Fach)-Informationen
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