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Altlasten 

Beschreibung

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist.

Dies können sein: z. B.

  • verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder
  • stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde


Um zu wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Verdachtsflächenkataster bei der unteren Bodenschutzbehörde (Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz) beantragen.

Unterlagen

  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug) oder
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers oder
  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde

wenn vorhanden:

  • Flurkartenauszug oder Lagekarte
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

Gebühren

Für die schriftliche Auskunft werden - je nach Aufwand - Gebühren erhoben.
Diese liegen derzeit bei 60,20Euro/Stunde.

Rechtsgrundlagen

  • Landesumweltinformationsgesetz
  • Landesinformationsfreiheitsgesetz
  • Bundes-Bodenschutzgesetz
  • Landesbodenschutzgesetz