Ausgleichsflächen für Bebauungspläne
Beschreibung
Landespflegerische Ausgleichs- und Ersatzflächen (LEF) dienen dazu, Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen. Eingriffe sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Flächen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Hierzu zählen unter anderem die Errichtung von Gebäuden oder Straßen. Bodenflächen werden versiegelt und Landschaftselemente wie Bäume oder Wiesen werden zerstört. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass diese Eingriffe – so sie nicht vermieden werden können – ausgeglichen oder ersetzt werden müssen. Dies gilt für private Bauherren oder Firmen in Genehmigungsverfahren oder auch für Städte und Gemeinden beispielsweise im Rahmen ihrer Bauleitplanung.
Ansprechpartner für Ausgleichsflächen für Bebauungspläne ist das Grün- und Umweltamt.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Petra Freitag | +49 6131 12-3900 | Petra.Freitagstadt.mainzde |