Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Sie befinden sich hier:
Sekundärnavigation

Gewerbliche und private Nutzung von Grünanlagen 

Beschreibung

Grünanlagen im Sinne der Grünanlagensatzung sind alle der Öffentlichkeit zugänglichen Grün- und Erholungsanlagen (insbesondere Parks, Uferanlagen, Kinderspiel- und Bolzplätze, jeweils nebst etwa zugehörigen Wasseranlagen und Anpflanzungen, wie z. B. Gärten und Bäumen) sowie Tiergehege, auch dann, wenn für das Betreten oder Benutzen Benutzungsgebühren oder Eintrittsgelder erhoben werden.

Die öffentlichen Grünanlagen dienen als Ruhezonen innerhalb der Stadt, der Erholung und Entspannung der Einwohner/innen, zum Teil darüber hinaus (z.B. Kinderspielplätze, Bolzplätze, Spielparks) der aktiven Freizeitgestaltung. Die Grünanlagen dienen zugleich dem Ausgleich der vielfältigen Umweltbelastungen der Großstadt. Die in ihnen vorhandenen Pflanzen und Tiere verdienen daher besonderen Schutz vor Störungen und sonstigen schädlichen Einwirkungen aller Art.

Zur Sicherstellung der o.g. Aufgaben öffentlicher Grünanlagen ist die Durchführung von Veranstaltungen in diesen grundsätzlich untersagt.

Das Grün- und Umweltamt der Stadtverwaltung Mainz kann Ausnahmen von den Verboten schriftlich gestatten. Im Falle von privaten oder kommerziellen Veranstaltungen ist eine Sondernutzungsgebühr zu entrichten. Schäden sind auf Kosten und in Regie des Veranstalters nach den Vorgaben des Grün- und Umweltamtes zu beheben. Die Durchführung von Veranstaltungen ist rechtzeitig schriftlich bei der Zentralen Koordinierungsstelle (Standes-, Rechts- und Ordnungsamt) zu beantragen.

Es handelt sich bei jeder Ausnahmegenehmigung um eine Einzelfallgenehmigung. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.

Unterlagen

weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert

Gebühren

  • Verwaltungsgebühr:25,00 €
  • Sondernutzungsgebühr:(siehe Link zum Kostenplan)