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Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragen 

Beschreibung

Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.

Neben einer Neugenehmigung bzw. einer Änderungsgenehmigung die nach Anhang 1 der 4. BImSchV im vereinfachten Verfahren vorgesehen ist, können Antragstellende bei Anlagen für die ein förmliches Änderungsgenehmigungsverfahren vorgesehen ist, ebenfalls ein vereinfachtes Verfahren nach § 16 Abs. 2 Satz 3 BImSchG oder für lediglich anzeigebedürftige Änderungen ein fakultatives Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 4 BImSchG beantragen.

Adresse

Besucheranschrift

Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Straße 4, Haus C
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 13 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Unterlagen

  • Hauptantrag
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)

Gebühren

Die Kosten für die amtlichen Gebühren richten sich nach der Nr. 4.2.2.2 der Anlage zur Landesgebührenregelung "Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umweltrechts (Besonderes Gebührenverzeichnis)