Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragen
Beschreibung
Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.
Neben einer Neugenehmigung bzw. einer Änderungsgenehmigung die nach Anhang 1 der 4. BImSchV im vereinfachten Verfahren vorgesehen ist, können Antragstellende bei Anlagen für die ein förmliches Änderungsgenehmigungsverfahren vorgesehen ist, ebenfalls ein vereinfachtes Verfahren nach § 16 Abs. 2 Satz 3 BImSchG oder für lediglich anzeigebedürftige Änderungen ein fakultatives Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 4 BImSchG beantragen.
Adresse
Besucheranschrift
Grün- und UmweltamtGeschwister-Scholl-Straße 4, Haus C
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 13 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Sandra Hetzert | +49 6131 12-3229 | sandra.hetzertstadt.mainzde |
| Herr Stefan Rodi | +49 6131 12-3912 | stefan.rodistadt.mainzde |
Unterlagen
- Hauptantrag
- erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)
Gebühren
Die Kosten für die amtlichen Gebühren richten sich nach der Nr. 4.2.2.2 der Anlage zur Landesgebührenregelung "Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umweltrechts (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Rechtsgrundlagen
- § 19 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG)
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) Anhang 1
