Umweltinformationsgesetz
Beschreibung
Die Umweltinformationsrichtlinie der EU (RL 2003/4/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu
- Maßnahmen zur Unterstützung des freien Zugangs zu Umweltinformationen zu ergreifen und
- eine aktive Informationsverbreitung durch die nach der Richtlinie informationspflichtigen Stellen zu gewährleisten.
Das Landesumweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz (LUIG) hat diese Richtlinie umgesetzt und ist für die Landeshauptstadt Mainz maßgeblich.
Die Landeshauptstadt Mainz ist informationspflichtige Stelle gemäß LUIG.
Das Grün- und Umweltamt ist mit der Koordinationsfunktion bezüglich der aktiven und passiven Informationspflicht beauftragt.
Adresse
Besucheranschrift
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus B55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Rechtsgrundlagen
- Umweltinformationsrichtlinie der EU (RL 2003/4/EG)
- Landesumweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz (LUIG)