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Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern 

Kurzbeschreibung

Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

Beschreibung

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

Adresse

Besucheranschrift

Erthalstr. 1
Erthalstraße, 1. Stock 1
55116 Mainz

Postanschrift

Kaiserstr. 3 - 5
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2767
E-Mail
vaterschaft.sorgerechtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

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Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

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Liste der zuständigen Personen
  Ursula Dietz  +49 6131 12-2767  ursula.dietzstadt.mainzde

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