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Schriftliche Auskunft über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister beantragen 

Kurzbeschreibung

Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.

Beschreibung

Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
  • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist

Die Mutter muss dafür folgende Angaben zum Kind machen:

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat.

Adresse

Besucheranschrift

Erthalstr. 1
Erthalstraße, 1. Stock 1
55116 Mainz

Postanschrift

Kaiserstr. 3 - 5
55116 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Möchten Sie persönlich mit uns sprechen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
  Ursula Dietz  +49 6131 12-2767  ursula.dietzstadt.mainzde

Gebühren

  • Abgabe: Gebührenfrei

Voraussetzungen

  • Eine schriftliche Auskunft kann nur erteilt werden, wenn keine Einträge im Sorgeregister vorliegen.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.
  • Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.

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