Mittagsverpflegung an Schulen beanspruchen
Beschreibung
Für das Aufwachsen und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat eine gesunde, regelmäßige und ausgewogene Ernährung eine wichtige Bedeutung. Einige Schulen in Rheinland-Pfalz bieten ihren Schüler:innen ein warmes Mittagessen zum Beispiel im Rahmen eines Ganztagsschulangebots an.
Adresse
Besucheranschrift
Bonifazius-Turm BErthalstraße 1
55118 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefax
- +49 6131 12-3656
- schuelerverpflegungstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Für die Übernahme nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ist der Vordruck aus dem Bildungs- und Teilhabepaket "Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule" und der aktuelle Leistungsbescheid erforderlich.
Für den Kostenzuschuss nach dem Härtefond ist der Antrag auf Ermäßigung des Eltern-Anteils an den Kosten des Mittagessens in der Ganztagsschule im Rahmen der Härtefonds-Regelung für Geringverdienende und der Einkommenssteuerbescheid oder Alternativen erforderlich.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie entstanden sind.
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Sozialgesetzbuch II und XII verjähren nach 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie entstanden sind.
Ein Kostenzuschuss zur Mittagsverpflegung nach dem Härtefonds ist erst ab Antragsstellung rückwirkend zum ersten des Monats in dem der Antrag gestellt wurde möglich.
Hinweise
An Ganztagsschulen wird eine Mittagsverpflegung für die Schüler:innen angeboten. Die von den städtischen Gremien beschlossenen Empfehlungen des Arbeitskreises vom 27.11.2007 sind seitdem Basis für die Ausschreibung der Mittagessensversorgung. Die Verpflegung erfolgt auf der Grundlage der „Qualitätsstandards für die Schülerverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft zur Ernährung (DGE). Die Anforderungen der Landeshauptstadt Mainz gehen allerdings noch über diese Anforderungen hinaus:
- täglich wird Rohkost, Salat und Obst angeboten
- täglich werden mindestens 0,4 Liter Getränk zum Essen angeboten (nach der DGE sind nur 0,2 Liter vorgesehen)
- die Warmhaltezeit des Essens sollte eine Stunde nicht überschreiten (nach der DGE sind 2 bis 3 Stunden erlaubt). Durch diese Festlegung auf maximal eine Stunde kommen nur die beiden Verpflegungsarten „vorgegarte Tiefkühlkost“ oder „Cook & Chill“ in Frage. Bei beiden Verpflegungsarten werden jedoch die Beilagen wie Reis, Nudeln oder Kartoffeln sowie die Rohkost oder Salate vor Ort frisch zubereitet. Zur Ausschreibung können sich die Schulen für eine Verpflegungsart entscheiden.
Verfahrensablauf
Eltern, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, BKGG, WoGG, Asyl § 2 oder nach § 3 erhalten, können einen Antrag beim Schulamt der Landeshauptstadt Mainz zur Übernahme der Schülerverpflegungskosten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen.
Eltern, deren Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt, können einen Antrag beim Schulamt nach dem Härtefonds stellen. Bei einer Übernahme des Mittagessens an Schulen nach dem Härtefonds zahlen die Eltern lediglich 1 € pro Essen für ihr Kind.