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Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) 

Beschreibung

Diese Leistung wird ab dem 01.04.2015 für die  Stadtverwaltung Mainz von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen übernommen.

Die Zuständige Sachbearbeiterin für die BAföG-Antragsteller (Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung) aus Mainz ist bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim

Frau Sabine Fleck, Tel. 06132/7873355

E-Mail: fleck.sabinemainz-bingende

Die Aufstiegsfortbildungsförderung bietet für Fachkräfte
> die sich nach einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung auf eine herausgehobene Berufstätigkeit vorbereiten
> erstmals einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung der Fortbildungskosten

Fachkräfte =
- z.B. als selbständiger Handwerksmeister
- oder mittlere Führungskraft in einem Betrieb

Voraussetzungen

- abgeschlossene beruflichen Erstausbildung

Öffnungszeiten

Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr

Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr

Mittwoch: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr

Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr,

Adresse

Besucheranschrift

Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein

Unterlagen

- Antrag auf Meister-Bafög

Rechtsgrundlagen

- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Hinweise

Diese Leistung wird ab dem 01.04.2015 für die Stadtverwaltung Mainz von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen übernommen.