Integrationshilfe in Kindertagesstätten und Schulen
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Andrea Anthes | Buchstaben: Ka-Ke, Q, R, T, U, V, W, X | +49 6131 12-2973 | Andrea.Anthesstadt.mainzde |
Frau Natasa Babic | Buchstaben: H, I, J, Kf-Ko, O, P, | +49 6131 12-2967 | Natasa.Babicstadt.mainzde |
Frau Sandra Diel | Buchstaben: Am-Az, N,S | +49 6131 12-2991 | Sandra.Dielstadt.mainzde |
Frau Nadine Meier | Buchstaben: Kp-Kz, L, M, Y, Z | +49 6131 12-2946 | Nadine.Meierstadt.mainzde |
Frau Carolin Skudlarek | Buchstaben: Aa-Al,B,C,D,E,F,G | +49 6131 12-2013 | Carolin.Skudlarekstadt.mainzde |
Hinweise
Bei Kindern mit seelischer Beeinträchtigung liegt die Zuständigkeit beim Amt für Jugend und Familie. Das Amt für soziale Leistungen ist zuständig für Kinder mit körperlichen und / oder geistigen Behinderung.
Integrationshilfe:Die Durchführung des Unterrichts für Schüler mit Behinderungen sowie deren Integration ist ausschließlich Aufgabe des Lehrpersonals. In Kindertagesstätten werden die originären pädagogischen Aufgaben der Einrichtung durch reguläres Erziehungspersonals durchgeführt. Zusätzlicher Unterstützungsbedarf zur Ermöglichung der Teilhabe eines Kindes mit Behinderungen wird in der Regel durch Hilfskräfte, d. h. fachlich angeleitetes Personal erbracht, das in enger Abstimmung mit den schulischen Fachkräften (Fachlehrer, Förderlehrer, pädagogische Fachkräfte) bzw. dem regulären Erziehungspersonal der Kita arbeitet. Integrationshelfer ersetzen also keine Lehrkräfte, therapeutisches Personal bzw. Erziehungskräfte. Sie greifen nicht in den“ Kernbereich der pädagogischen Aufgaben und des Bildungsauftrages“ ein. Des Weiteren muss die Teilhabeleistung der Integrationshilfe einen Bezug zu den behinderungsbedingten Einschränkungen des entsprechenden Kindes haben. Die Teilhabe ist immer in Bezug auf die konkrete Situation des Kindes in seiner Umgebung zu beurteilen.