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Lastenzuschuss 

Beschreibung

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für Personen, die im Eigentum einer Wohnung oder eines Hauses sind.

Voraussetzungen

Es muss sich um einen Wohnraum in Mainz handeln, der Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist.

Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe des Wohngeldes hängen von drei Faktoren ab:

  • Höhe des Hauseinkommens
  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe der zuschussfähigen Belastung

Nachstehende Übersicht zeigt die Grenzen des monatlichen Netto-Familieneinkommens, bei deren Überschreitung kein Wohngeldanspruch mehr besteht (unabhängig von der Belastungshöhe). Bei einer niedrigeren Belastung können die Grenzen tiefer liegen.

Eine Person   - 1.158 Euro
Zwei Personen - 1.590 Euro
Drei Personen - 1.921 Euro
Vier Personen - 2.431 Euro

Bei der Einkommensberechnung gibt es besondere Freibeträge, etwa für schwerbehinderte Personen.

Auszubildende und Studierende haben als Alleinstehende dann keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn ihnen grundsätzlich BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zusteht. Es sei denn, die Leistung wird ausschließlich als Darlehen gewährt.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

Antrag auf Lastenzuschuss mit den im Vordruck angegebenen Unterlagen

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

  • Wohngeldgesetz mit Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
  • SGB I
  • SGB X
    u.a.

Hinweise

  • Wohngeld wird von Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag gestellt wird.
  • Die Bewilligung erfolgt in der Regel für zwölf Monate.

Bearbeitungsdauer

Wir sind bemüht, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. In vielen Fällen wird es jedoch zu Verzögerungen kommen. Wegen der Vielzahl zu bearbeitender Anträge können keine Auskünfte zum Eingang oder Sachstand eines Antrages gemacht werden. Falls noch Unterlagen fehlen, werden wir uns melden.  

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