Lastenzuschuss
Beschreibung
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für Personen, die im Eigentum einer Wohnung oder eines Hauses sind.
Voraussetzungen
Es muss sich um einen Wohnraum in Mainz handeln, der Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist.
Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe des Wohngeldes hängen von drei Faktoren ab:
- Höhe des Hauseinkommens
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe der zuschussfähigen Belastung
Nachstehende Übersicht zeigt die Grenzen des monatlichen Netto-Familieneinkommens, bei deren Überschreitung kein Wohngeldanspruch mehr besteht (unabhängig von der Belastungshöhe). Bei einer niedrigeren Belastung können die Grenzen tiefer liegen.
Eine Person - 1.158 Euro
Zwei Personen - 1.590 Euro
Drei Personen - 1.921 Euro
Vier Personen - 2.431 Euro
Bei der Einkommensberechnung gibt es besondere Freibeträge, etwa für schwerbehinderte Personen.
Auszubildende und Studierende haben als Alleinstehende dann keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn ihnen grundsätzlich BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zusteht. Es sei denn, die Leistung wird ausschließlich als Darlehen gewährt.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Dorothea Eggers | Buchstaben: R - Z | +49 6131 12-2387 | Dorothea.Eggersstadt.mainzde |
Frau Melanie Kussmaul | Buchstaben: I-Q | +49 6131 12-4051 | Melanie.Kussmaulstadt.mainzde |
Herr David Ohler | Buchstaben: A-H | +49 6131 12-4226 | David.Ohlerstadt.mainzde |
Unterlagen
Antrag auf Lastenzuschuss mit den im Vordruck angegebenen Unterlagen
Gebühren
keine
Bearbeitungsdauer
Wir sind bemüht, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. In vielen Fällen wird es jedoch zu Verzögerungen kommen. Wegen der Vielzahl zu bearbeitender Anträge können keine Auskünfte zum Eingang oder Sachstand eines Antrages gemacht werden. Falls noch Unterlagen fehlen, werden wir uns melden.
Rechtsgrundlagen
- Wohngeldgesetz mit Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
- SGB I
- SGB X
u.a.
Hinweise
- Wohngeld wird von Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag gestellt wird.
- Die Bewilligung erfolgt in der Regel für zwölf Monate.