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Persönliches Budget 

Beschreibung

Das Persönliche Budget ist ein Angebot für Menschen mit Behinderung (psychisch - geistig oder - körperlicher Art), die ihr Leben außerhalb von Heimen in Selbstständigkeit führen möchten.

Selbst bestimmt Leben heißt:
- Menschen mit Behinderung gestalten und organisieren ihre Lebensverhältnisse selbst - nach ihrem persönlichen Lebensplan.
- nicht auf Unterstützung zu verzichten, sondern als Auftraggeber von Teilhabeleistungen Umfang, Form und Ort der Leistungen selbst zu bestimmen.

- Das Persönliche Budget ist eine ambulante Unterstützungsform, die im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert werden kann.
- Es eine alternative Leistungsform zu Sach- und Dienstleistungen, in der das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund steht.

- Das Persönliche Budget steht als Geldbetrag zur Verfügung, mit dem dann die benötigte Unterstützung eingekauft werden kann.
- Es kann auch als Zusatzbedarf innerhalb des Betreuten Wohnens beantragt werden.

- Die Höhe der Budgets bemisst sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf, der zwischen dem Betroffenen, seinem Unterstützerteam (Fachpersonal, Angehörige, Freunde), dem Sozialdienst und seinem rechtlichen Betreuer (bei Bedarf) erhoben wird.

- die Vermögensfreigrenze liegt bei 2.600,00 €
- die Einkommensgrenze liegt bei 808,00 €* plus Unterkunftskosten (ohne Heizung)

* Sofern das Einkommen des Antragstellers die Einkommensgrenze übersteigt, muss sich der Antragsteller an den Kosten mit 80 % des übersteigenden Betrages beteiligen.

Bei Gewährung von Eingliederungshilfe beschränkt sich die Unterhaltsverpflichtung der Eltern auf 26,00 € monatlich.

Was geschieht nach der Antragstellung?
Der Fachdienst des Amtes für soziale Leistungen nimmt Kontakt zum Antragsteller auf, um sich ein eigenes Bild zum derzeit notwendigen Teilhabebedarf zu machen.
Ein individueller Teilhabeplan wird vom selbst gewählten zukünftigen Unterstützer gemeinsam mit dem Antragsteller erarbeitet.

Abschließend wird der Antrag in einer Teilhabekonferenz mit allen Beteiligten erörtert und festgelegt, ob und in welcher Höhe ein Persönliches Budget ausgezahlt werden kann.

Aus dem anschließenden schriftlichen Bewilligungsbescheid geht hervor, wie lange das Persönliche Budget in dieser Höhe ausgezahlt und wann der Bedarf überprüft und die Teilhabeplanung fortgeschrieben wird.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

Was ist erforderlich, um ein Persönliches Budget zu erhalten?
- Ein formloses Anschreiben, in dem Sie Ihre Behinderung und Ihren Bedarf schildern können. 
  Dies können auch Ihre Angehörigen oder von Ihnen beauftragte Personen übernehmen.
  Werden Sie von einen Dienst unterstützt, so kann auch dieser in Ihrem Auftrag einen Antrag stellen.
- Sozialhilfefragebogen (Formulare gibt es beim Amt für soziale Leistungen -Sachgebiet Eingliederungshilfe)
- Ärztliche Bescheinigungen, aktuelle medizinische Gutachten.
- Nachweis über Einkommen und Vermögen