Wohngeld beantragen
Beschreibung
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für Personen, die im Eigentum einer Wohnung oder eines Hauses sind.
Das Wohngeld richtet sich nach
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der zu berücksichtigenden Miete (bei Mieterinnen und Mietern) bzw. Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern)
- dem Gesamteinkommen
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt schriftlich (gilt für Erstanträge und Wiederholungsanträge).
Anträge sind erhältlich:
- in allen Ortsverwaltungen
- an der Information im Stadthaus Kaiserstraße
- im zweiten Stock im Stadthaus Kaiserstraße (Wohngeldbehörde)
Die ausgefüllten Anträge können auf verschiedenen Wegen eingereicht werden:
- per Post oder Fax an das Amt für soziale Leistungen
- Einwurf in den Briefkasten neben dem Eingang zum Stadthaus Kaiserstraße
- Abgabe bei der Sachbearbeitung mit Termin
Eine Wohngeld-Negativ-Bescheinigung kann durch die jeweilige Sachbearbeitung ausgestellt werden (z.B. zur Vorlage bei der BAföG-Stelle)
Voraussetzungen
- Es muss sich um einen Wohnraum in Mainz handeln
- Es gilt eine Einkommensgrenze für Wohngeldanträge
Die nachstehende Übersicht zeigt die Grenzen des bereinigten monatlichen Haushaltseinkommens, bei deren Überschreitung unabhängig von der Miethöhe kein Wohngeldanspruch mehr besteht. Bei niedrigen Mieten können die Grenzen tiefer liegen.
Eine Person: 1.516 Euro
Zwei Personen: 2.041 Euro
Drei Personen: 2.545 Euro
Vier Personen: 3.434 Euro
- Bei der Einkommensberechnung gibt es besondere Freibeträge, etwa für schwerbehinderte Personen.
- Auszubildende und Studierende haben als Alleinstehende dann keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn ihnen grundsätzlich BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zustehen, es sei denn, die Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.
- Bitte das Merkblatt mit ausführlichen Informationen für Studierende beachten (siehe unten).
- Alle weiteren Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Antrag und alle beigefügten Vordrucke ausfüllen:
- Wohngeldantrag
- Mietbescheinigung (ausgefüllt vom Vermieter)
- Verdienstbescheinigung (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
- Erklärung zu sonstigen Einnahmen
- Erklärung zu ALG II
Zusätzlich:
- Mietquittungen der letzten drei Monate (z.B. Kontoauszüge)
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Rentenbescheid, ALG I Bescheid oder BAföG-Bescheid
- ggf. Schulbescheinigung von Kindern
Unter Umständen werden weitere Unterlagen benötigt, welche die Sachbearbeitung gesondert anfordert.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Wohngeldgesetz mit Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
- SGB I
- SGB X u.a.
Hinweise
- Wohngeld wird von Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag gestellt wird.
- Zur Fristwahrung reicht zunächst ein formloser Antrag, dem aber der formelle Antrag mit Vordruck folgen muss.
- Die Bewilligung erfolgt in der Regel für zwölf Monate.
Bearbeitungsdauer
Wir sind bemüht, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. In vielen Fällen wird es jedoch zu Verzögerungen kommen. Wegen der Vielzahl zu bearbeitender Anträge können keine Auskünfte zum Eingang oder Sachstand eines Antrages gemacht werden. Falls noch Unterlagen fehlen, werden wir uns melden.