Registrierung als berufliche Betreuer:in beantragen
Beschreibung
Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie sich als Berufsbetreuer:in bei der örtlichen Betreuungsbehörde ("Stammbehörde") registrieren lassen können.
Wenn Ihr Wohnsitz, alternativ Ihr Bürositz, im Stadtgebiet Mainz liegt, dann können Sie den Antrag bei uns stellen.
Die örtliche Betreuungsbehörde registriert Personen, die über eine persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als berufliche Betreuer:in und über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 23 BtOG Abs.1 Nr. 3) verfügen.
Nähere Informationen erhalten Sie auch gerne im Rahmen eines Beratungsgespräches.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-FlügelKaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- 115 (Servicehotline)
- Telefon
- +49 6131 12-3771
- Telefax
- +49 6131 12-2954
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Für ein persönlicher Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Sadia Böckner-Khan | +49 6131 12-3053 | sadia.boeckner-khanstadt.mainzde |
| Herr Niels Bohn | +49 6131 12-3771 | niels.bohnstadt.mainzde |
Unterlagen
Antragsunterlagen (siehe PDF-Dokument)
Gebühren
Für die Registrierung erheben wir eine Gebühr von 200 Euro.
Fristen
Keine
Voraussetzungen
- Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 (BZRG)
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (§ 882b Zivilprozessordnung)
- Persönliche Erklärung ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
- Persönliche Erklärung, ob in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer:in versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
- geeignete Nachweise über den Erwerb der nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 erforderlichen Sachkunde (alternativ auch einen Nachweis nach Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV - § 7 Abs. 5)
Verfahrensablauf
Was müssen Sie tun?
- Sie ergänzen den formellen Antrag auf Registrierung als berufliche Betreuer:in und senden diesen an die zuständige, örtliche Betreuungsbehörde.
- Bei Fragen hierzu rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Was müssen wir tun?
- Wir prüfen ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wir laden Sie zu einem Eignungsgespräch ein, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.
Formulare
Weitere Informationen
- Rechtliche Betreuungen führen, Flyer
- Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Betreuungsrecht - inkl. Formulare für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Betreuungsrecht in leichter Sprache
