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Registrierung als berufliche Betreuer:in beantragen 

Beschreibung

Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie sich als Berufsbetreuer:in bei der örtlichen Betreuungsbehörde ("Stammbehörde") registrieren lassen können.
Wenn Ihr Wohnsitz, alternativ Ihr Bürositz, im Stadtgebiet Mainz liegt, dann können Sie den Antrag bei uns stellen.

Die örtliche Betreuungsbehörde registriert Personen, die über eine persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als berufliche Betreuer:in und über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 23 BtOG Abs.1 Nr. 3) verfügen.

Nähere Informationen erhalten Sie auch gerne im Rahmen eines Beratungsgespräches.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
115 ((Servicehotline))
Telefon
+49 6131 12-3771
Telefax
+49 6131 12-2954

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

Antragsunterlagen (siehe PDF-Dokument)

Gebühren

Für die Registrierung erheben wir eine Gebühr von 200 Euro.

Fristen

Keine

Voraussetzungen

  • Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 (BZRG)
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (§ 882b Zivilprozessordnung)
  • Persönliche Erklärung ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
  • Persönliche Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer:in versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
  • geeignete Nachweise über den Erwerb der nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 erforderlichen Sachkunde (alternativ auch einen Nachweis nach Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV - § 7 Abs. 5)

Verfahrensablauf

Was müssen Sie tun?

  • Sie ergänzen den formellen Antrag auf Registrierung als berufliche Betreuer:in und senden diesen an die zuständige, örtliche Betreuungsbehörde.
  • Sie senden die "Betreuungsanregung" an das zuständige Amtsgericht.
  • Bei Fragen hierzu rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Was müssen wir tun?

  • Wir prüfen ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wir laden Sie zu einem Eignungsgespräch ein, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.