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Besucherblock (Bewohnerparken) 

Beschreibung

In manchen Bewohnerparkgebieten gibt es eine gesonderte Regelung zum Parken für Besucher:
 > hier erhält jeder Bewohner, der in dem Gebiet wohnhaft ist, einen sogenannten Besucherblock

- Ein Besucherblock besteht aus 9 Tageskarten und 1 Wochenkarte
- bei der Erstausstellung oder Verlängerung des Bewohnerparkausweises wird der Besucherblock gratis mit ausgestellt

- wenn ein weiterer Besucherblock in den zwei Jahren benötigt wird fällt eine Verwaltungsgebühr an

Voraussetzungen

Besucherblöcke gibt es nur in den Bewohnerparkgebieten:
> Oberstadt O1 – O6
> Hartenberg
> Altstadt 3
> Bretzenheim Fußball

> nur in Bewohnerparkgebieten, in denen das Verhältnis von öffentlichen Stellplätzen zu den gemeldeten Fahrzeugen noch Kapazität zum Parken fremder Fahrzeuge zulässt

- man muss in dem entsprechenden Bewohnerparkgebiet gemeldet sein

Erhältlich:
> NUR bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle, Bau B)

Beantragung:
> schriftlich per Post, E-Mail oder Fax
> persönlich

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefax
+49 6131 12-3407
E-Mail
stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von  8.30 bis 12 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Tamer Can Akcay Altstadt (AL1-AL2-AL3), Baentschstraße (BA)  +49 6131 12-2871  parkausweisestadt.mainzde
 Frau Olga Krauberger Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H)  +49 6131 12-2104  Olga.Kraubergerstadt.mainzde
 Frau Jutta Lauer-Goethe Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M)  +49 6131 12-3657  Jutta.Lauer-Goethestadt.mainzde

Unterlagen

- Vorlage des Personalausweises

Gebühren

- bei Erstausstellung des Bewohnerparkausweises: Es fallen keine Gebühren an
- bei Verlängerung des Bewohnerparkausweises:    Es fallen keine Gebühren an

- jeder weitere Besucherblock: 20,00 Euro

Fristen

persönlich: sofort // schriftlich: zeitnah

Rechtsgrundlagen

- Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO), § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis