Besucherblock (Bewohnerparken)
Beschreibung
In manchen Bewohnerparkgebieten gibt es eine gesonderte Regelung zum Parken für Besucher:
> hier erhält jeder Bewohner, der in dem Gebiet wohnhaft ist, einen sogenannten Besucherblock
- Ein Besucherblock besteht aus 9 Tageskarten und 1 Wochenkarte
- bei der Erstausstellung oder Verlängerung des Bewohnerparkausweises wird der Besucherblock gratis mit ausgestellt
- wenn ein weiterer Besucherblock in den zwei Jahren benötigt wird fällt eine Verwaltungsgebühr an
Voraussetzungen
Besucherblöcke gibt es nur in den Bewohnerparkgebieten:
> Oberstadt O1 – O6
> Hartenberg
> Altstadt 3
> Bretzenheim Fußball
> nur in Bewohnerparkgebieten, in denen das Verhältnis von öffentlichen Stellplätzen zu den gemeldeten Fahrzeugen noch Kapazität zum Parken fremder Fahrzeuge zulässt
- man muss in dem entsprechenden Bewohnerparkgebiet gemeldet sein
Erhältlich:
> NUR bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle, Bau B)
Beantragung:
> schriftlich per Post, E-Mail oder Fax
> persönlich
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefax
- +49 6131 12-3407
- stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12 Uhr
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | Altstadt (AL1-AL2-AL3), Baentschstraße (BA) | +49 6131 12-2871 | parkausweisestadt.mainzde |
Frau Olga Krauberger | Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H) | +49 6131 12-2104 | Olga.Kraubergerstadt.mainzde |
Frau Jutta Lauer-Goethe | Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M) | +49 6131 12-3657 | Jutta.Lauer-Goethestadt.mainzde |
Unterlagen
- Vorlage des Personalausweises
Gebühren
- bei Erstausstellung des Bewohnerparkausweises: Es fallen keine Gebühren an
- bei Verlängerung des Bewohnerparkausweises: Es fallen keine Gebühren an
- jeder weitere Besucherblock: 20,00 Euro
Fristen
Rechtsgrundlagen
- Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO), § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis