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Halteverbotszone einrichten 

Beschreibung

Parkplätze, z.B. für das Be- und Entladen eines Möbelwagens bei Umzug, dürfen nicht eigenmächtig abgesperrt werden. Hierzu bedarf es einer Genehmigung zum Errichten einer Haltverbotszone durch die Straßenverkehrsbehörde.

Beantragung durch Betriebe / Firmen / Privatpersonen

  • bei der Straßenverkehrsbehörde
  • persönlich nur nach Terminvereinbarung oder
  • schriftlich per Post, E-Mail oder Fax (durch Zusendung eines formlosen Antrages)
  • mind. drei Wochen vorher, da die Halteverbotszone fünf volle Tage vor dem Umzug eingerichtet werden muss

Die Genehmigung wird von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.

Die Schilder sind selbst zu besorgen oder über eine Beschilderungsfirma aufzustellen.

Für Haltverbotszonen im Zusammenhang mit Baustellen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Baustellenmanagement.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
E-Mail
stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von  8.30 bis 12 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Olga Krauberger Altstadt, Neustadt, Oberstadt  +49 6131 12-2104  Olga.Kraubergerstadt.mainzde
 Frau Nina Di Paolo Mombach, Gonsenheim, Finthen, Drais, Lerchenberg, Bretzenheim, Marienborn, Hechtsheim, Weisenau, Laubenheim, Ebersheim, Hartenberg/Münchfeld  +49 6131 12-4071  Nina.DiPaolostadt.mainzde

Unterlagen

Ein schriftlicher Antrag sollte folgendes beinhalten:

  • Zeitraum der Sperrung (Datum und Uhrzeit)
  • Straße, in dem die Haltverbotszone eingerichtet werden soll
  • Länge der Haltverbotszone (Anzahl der Parkplätze)
  • Anschrift und Rufnummer des Antragstellers

Gebühren

  • je nach Umfang und Dauer der Erlaubnis: 11 bis 40 Euro
  • wenn gebührenpflichtige Parkplätze betroffen sind, wird der Parkgebührenausfall noch dazu gerechnet

Fristen

bei persönlicher Vorsprache: sofort
bei schriftlicher Beantragung: zeitnah

Rechtsgrundlagen

  • §§ 41, 44-47 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis

Hinweise

Öffnungszeiten Straßenverkehrsbehörde (Genehmigung)
Montag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag:  08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Betriebshof Emy-Roeder-Str. (Abholung der Schilder)
Montag:  07.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag:  07.00 Uhr - 15.00 Uhr
Mittwoch:  07.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag:  07.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag:  07.00 Uhr - 13.00 Uhr