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Neuzulassung eines Fahrzeuges 

Online-Services

Beschreibung

Wird ein fabrikneues Fahrzeug zum ersten Mal für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, so handelt es sich um eine Neuzulassung.

Dem Fahrzeug waren noch nie, weder im Ausland noch in der Bundesrepublik Deutschland, Kfz-Kennzeichen zugeteilt.

Bitte beachten Sie, dass es sich auch bei Neufahrzeugen mit Tageszulassung nicht mehr um eine Neuzulassung handelt, da hier bereits ein Haltereintrag mit Kennzeichenzuteilung in den Fahrzeugpapieren existiert. In diesem Fall ist die Umschreibung des Fahrzeuges erforderlich.

Beantragung:

  • persönliche Vorsprache
  • Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich 

Vorsprache:

Nur mit Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten, mit Online-Terminvereinbarung vorab

Voraussetzungen:

  • Halter/Halterin des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
  • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
  • alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrgenommen werden.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag:      7.30 Uhr - 12 Uhr
Dienstag:    7.30 Uhr - 15 Uhr
Mittwoch:    7.30 Uhr - 12 Uhr
Donnerstag:  7.30 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag:     7.30 Uhr - 12 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

Bei Fahrzeugen aus der Bundesrepublik Deutschland:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters/der Halterin im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (siebenstelliger eVB-Code)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, bitte nutzen Sie den hier zur Verfügung gestellten Vordruck (auch vor Ort in der Zulassungsbehörde erhältlich)
  • COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung

Bei Fahrzeugen aus dem EU-Ausland:

  • ausländische Fahrzeugdokumente bzw. Bestätigung des Herstellers oder Vertragshändlers, dass noch keine Fahrzeugpapiere erstellt wurden
  • COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Kaufvertrag bzw. Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges

Bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland:

  • ausländische Fahrzeugdokumente bzw. Bestätigung des Herstellers oder Vertragshändlers, dass noch keine Fahrzeugpapiere erstellt wurden
  • COC-Papier (bei Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung), andernfalls Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll
  • Kaufvertrag bzw. Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges

Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:

  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
  • unterschriebene Vollmachtserklärung

Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:

  • schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
  • Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsurteil

Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

für im Handelsregister eingetragene Firmen

  • Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als drei Jahre)
  • Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
  • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie

für freie Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte)

  • aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes

für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z.B. e.K.)

  • Gewerbeanmeldung (nicht älter als drei Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
  • bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie

für Vereine (e.V.)

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Vollmacht der vertretenden Person bzw. Personen mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch eine dritte Person
  • Ausweis der bevollmächtigten Person

für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
  • Ausweis aller Gesellschafter:innen
  • bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie

Besondere Fahrzeugverwendung
Lässt das Gewerbe eine besondere Fahrzeugverwendung (Taxi, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeug, Linienbus, Personenbeförderung) vermuten, ist auch das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Fahrzeugverwendung" notwendig. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck (auch in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich).

Gebühren

  • Standardgebühr: 30,60 Euro
  • Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.

Zahlungsart

Bar / EC

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
  • § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)

Hinweise

Anträge und Informationen zur Steuervergünstigung für Fahrzeuge finden Sie auf der Seite des Zolls. Anträge auf Steuervergünstigung wegen Schwerbehinderung können Sie bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Original) im Rahmen eines Zulassungsvorganges bei der Zulassungsbehörde einreichen.

Bearbeitungszeit

  • Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.

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