Bei Fahrzeugen aus der Bundesrepublik Deutschland:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halter:in im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (siebenstelliger eVB-Code)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, bitte nutzen Sie den hier zur Verfügung gestellten Vordruck (auch vor Ort in der Zulassungsbehörde erhältlich)
- COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
Bei Fahrzeugen aus dem EU-Ausland:
- ausländische Fahrzeugdokumente bzw. Bestätigung von Herstellbetrieb oder Vertragshändler:in, dass noch keine Fahrzeugpapiere erstellt wurden
- COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Kaufvertrag bzw. Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges
Bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland:
- ausländische Fahrzeugdokumente bzw. Bestätigung des Herstellbetriebs oder Vertragshändler:in, dass noch keine Fahrzeugpapiere erstellt wurden
- COC-Papier (bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung), andernfalls Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll
- Kaufvertrag bzw. Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person und der vollmachtgebenden Person
- unterschriebene Vollmachtserklärung
Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:
- schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil
Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
für im Handelsregister eingetragene Firmen
- Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als drei Jahre)
- Vollmacht der Geschäftsführung oder Prokurist:in mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
für freie Berufe (z.B. Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen)
- aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes
für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z.B. e.K.)
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als drei Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
für Vereine (e.V.)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht der vertretenden Person bzw. Personen mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
- Ausweis aller Gesellschafter:innen
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
Besondere Fahrzeugverwendung
Lässt das Gewerbe eine besondere Fahrzeugverwendung (Taxi, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeug, Linienbus, Personenbeförderung) vermuten, ist auch das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Fahrzeugverwendung" notwendig. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck. Er ist auch in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich.