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Blindenhilfe beantragen 

Kurzbeschreibung

Hier erhalten Sie Informationen und Formulare zur Beantragung von Leistungen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) für Menschen mit geringem Einkommen.

Beschreibung

Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine vom Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten. Gerne berät Sie unsere zuständige Sachbearbeitung vor einer ersten Antragstellung.  

Voraussetzungen

Sie können Blindenhilfe nach SGB XII erhalten, wenn Ihr Wohnsitz Mainz ist und Ihre Sehbeeinträchtigung durch Krankheit oder von Geburt an besteht. 

Sofern Ihre Sehbeeinträchtigung durch einen Unfall, Kriegseinwirkung oder einen Impfschaden verursacht wurde, unterstützt unsere Sachbearbeitung Sie gerne bei der Prüfung möglicher Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII 
  • Unterschriebenes Merkblatt "Informationen zur Sozialhilfe nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)" – Mitwirkungspflichten
  • Mietbescheinigung, Nachweis zu den Kosten der Unterkunft 
  • Einkommensnachweise der letzten 6 Monate
  • Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Schwerbehindertenausweis
  • Ggf. Nachweis über einen bestehenden Pflegegrad 
  • Bei Betreuung oder Vertretung: Betreuungsurkunde oder Vollmacht 

Gebühren

Keine

Fristen

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, gewähren wir Leistungen ab dem Monat der Antragstellung.