Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Sie befinden sich hier:
Sekundärnavigation

Reihengrab 

Beschreibung

Spätestens bei Eintreten eines Todesfalls müssen sich die Hinterblieben entscheiden, in welcher Grabart die Beisetzung stattfinden soll.

Eine Möglichkeit ist die Beisetzung in einem Reihengrab.

  • Reihengräber werden im Trauerfall von der Friedhofsverwaltung zeitlich der Reihe nach belegt.
  • Es ist nicht möglich, sich das Grabfeld und/oder die Grabstätte auszuwählen oder zur Vorsorge, also bereits zu Lebzeiten, zu erwerben.
  • Sie werden für die Dauer der gesetzlichen Ruhezeit (20 Jahre) vergeben.
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Reihengräber gibt es als Erd- und Urnengrab. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsbetriebs. 

Unterlagen

Voraussetzung zur Durchführung der Beisetzung: 

  • Antrag zur Beisetzung vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Der Antrag wird vom Bestatter gestellt.
  • Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil) mit eingetragener Sterbebucheintragsnummer sowie dem mit Siegel vom zuständigen Standesamt versehen.

Gebühren

Urnenreihengrab: ab 562 Euro
Erdreihengrab: ab 1127 Euro

Zahlungsart

Per Gebührenbescheid.

Rechtsgrundlagen

  • Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (BestG)
  • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes 
    (DVO Bestattungsgesetz)
  • Friedhofssatzung des Wirtschaftsbetriebs Mainz
  • Friedhofsgebührensatzung des Wirtschaftsbetriebes Mainz

Hinweise

Die Beisetzung darf frühestens 48 Stunden und muss spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes erfolgen.