Katastrophenschutz
Mitwirkende im Katastrophenschutz
Seit Jahren sind die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen ein fester Bestandteil des Katastrophenschutzes in Mainz. Hier wirken neben der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk, die hierzu Kraft Gesetztes verpflichtet sind, auch alle privaten Hilfsorganisationen (Arbeiter Samariter Bund, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst) im Katastrophenschutz mit.
Die Einheiten in Mainz:
Schnelleinsatzgruppe Sanität (SEG-S)
Schnelleinsatzgruppe Betreuung (SEG-B)
Schnelleinsatzgruppe Verpflegung (SEG-V)
Eine der Einheiten des Katastrophenschutzes ist die Schnelleinsatzgruppe Verpflegung (SEG-V). Diese hat die Aufgabe, bis zu 300 Betroffene und/oder Einsatzkräfte mit Kalt- und Warmverpflegung sowie mit heißen und kalten Getränken zu versorgen.
Die Hilfsorganisationen hatten ab 2024 nicht die notwendigen Ressourcen, um eine solche Einheit aufzustellen und zu betreiben. Daher hat die Stadt Mainz eine eigene SEG-V in Form einer Regieeinheit konzipiert und aufgebaut. Im September 2024 begann für die rund 30 ehrenamtlichen Mitglieder der neuen Einheit die theoretische und praktische Ausbildung.
Parallel dazu wurde mit der sukzessiven Beschaffung der notwendigen Ausstattung begonnen. Standort der Einheit ist die Feuerwache 2 in der Mainzer Neustadt. Bei Verpflegungseinsätzen im Stadtgebiet, kann sie auf die die hierfür entsprechend konzipierte Küche der Wache zurückgreifen.
Für überörtliche Einsätze stehen eine Feldküche, Küchenzelte sowie mobile Küchenausstattung und weitere Ausrüstung zur Verfügung. Im Oktober 2025 wurde die Einheit durch Oberbürgermeister Nino Hasse offiziell in Dienst gestellt und steht seit 1. November 2025 für Einsätze bereit.
Weitere Mitwirkende im Katastrophenschutz
Leitender Notarzt (LNA) und Organisatorischer Leiter (OrgL)
Die Stadt Mainz betreibt gemeinsam mit dem Landkreis Mainz-Bingen eine Leitende Notarztgruppe (LNG) sowie eine Gruppe der Organisatorischen Leiter (OLG).
Der Leitende Notarzt (LNA) ist zuständig und verantwortlich für alle Leitungsaufgaben im medizinischen Bereich. Er hat alle medizinischen Maßnahmen am Schadensort zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen. Der LNA ist im Rahmen seines medizinischen, der Organisatorische Leiter (OrgL) im Rahmen seines organisatorischen Auftrages gegenüber allen der Abschnittsleitung Gesundheit (ALG) unterstellten Einsatzkräften weisungsbefugt.
Der OrgL ist zuständig und verantwortlich für die gesamte organisatorische Abwicklung der Bewältigung von Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter, Erkrankter und/oder sonstiger Betroffener, unter Beachtung medizinischer Vorgaben des LNA.

