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Feuerwehr Mainz
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Chronik des Katstrophenschutzes

Nachdem Ende der 50er Jahre die gesetzlichen Grundlagen durch das Gesetz über Maßnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung sowie verschiedener Verwaltungsvorschriften geschaffen waren, hat die Stadt Mainz im Jahre 1961 mit dem Aufbau des sog. Luftschutzhilfsdienstes begonnen, der sieben Jahre später in den Katastrophenschutz integriert wurde.

Im Laufe der vergangenen 50 Jahre unterlag der Zivil- und Katastrophenschutz einem ständigen Wandel, bedingt durch technische Fortentwicklungen, durch politische und strukturelle Veränderungen und nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen. Die Maßnahmen zum Schutze der Mainzer Bevölkerung mussten dementsprechend immer wieder angepasst werden.

Im Mittelpunkt standen und stehen dabei die Hilfsorganisationen mit ihren hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber insbesondere deren viele ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die unzählige Stunden für Einsätze, Ausbildungen und Übungen geleistet haben und auch heute noch leisten.


Fortentwicklungen und Veränderungen im Bereich des Zivil- und Katstrophenschutzes

60er Jahre

Mainz war eine jener Städte in der Bundesrepublik, in denen Anfang der 60er Jahre, aufgrund der hohen Gefährdungslage, im Auftrag des Bundes Einheiten des Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) aufgebaut wurden.

Das Konzept war ausschließlich auf den Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall ausgerichtet und sah zunächst vor, 1,5% (später 1,0%) der Mainzer Bevölkerung als Helfer zu gewinnen. Mit der Helferwerbung wurde bereits 1961 begonnen und es zeigte sich, dass enorme Anstrengungen notwendig waren, damit sich auch nur ein Teil der angestrebten Helferzahl zur Mitarbeit verpflichtete. Bis die ersten von insgesamt 24 LSHD-Einsatzfahrzeugen für den Brandschutz-, den Bergungs- und den Sanitätsdienst von Seiten des Bundes geliefert wurden, vergingen nochmals 4 bis 5 Jahre.

Gleichzeitig wurde in dieser Zeit mit der Installation der Zivilschutzsirenen begonnen, die den vorrangigen Zweck hatten, die Bevölkerung vor den Gefahren eines bewaffneten Konfliktes zu warnen, aber auch über viele Jahre hinweg von der Feuerwehr zur Alarmierung ihrer Einheiten genutzt wurden. Das samstägliche Heulen der Sirenen Punkt 12.00 Uhr ist vielen Menschen noch in Erinnerung.

Die bundesweit geringen Helferzahlen und knappe öffentliche Finanzmittel führten letztlich dazu, dass mit dem Gesetz zur Erweiterung des Katastrophenschutzes 1968 eine erste Neuordnung des Zivilschutzes und des friedensmäßigen Katastrophenschutzes umgesetzt wurde. In der Folge wurden die Einheiten des Luftschutzhilfsdienstes aufgelöst und in die bestehenden Organisationen eingegliedert. Damit wurde das zweigleisige Hilfeleistungssystem (einerseits Bund / andererseits Land und Kommune) zusammengefasst und es entstand so ein System der gegenseitigen Unterstützung, das – wenn auch inhaltlich verändert – auch heute noch so funktioniert.

70er Jahre

In Mainz wirken neben der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk, die hierzu kraft Gesetzes verpflichtet sind, auch alle privaten Hilfsorganisationen (Arbeiter Samariter Bund, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst), im Katastrophenschutz mit. Darüber hinaus wurden in den Bereichen Fernmelde-, Versorgungs- und ABC-Dienst 3 sog. Regieeinheiten gebildet.

Die damaligen Strukturen der KatS-Einheiten wurden vom Bund ebenso vorgegeben wie Regelungen zur Ausbildung, Ausstattung udgl.

Die neu geschaffene Möglichkeit, sich für eine Mitarbeit im Katastrophenschutz zu verpflichten und dafür vom Grundwehrdienst oder Zivildienst freigestellt zu werden, brachte den Hilfsorganisationen eine Vielzahl neuer Helfer.

Die Werbung für den Selbstschutz, auch ein Teilbereich des Zivilschutzes, wurden intensiviert. Für die Information und Ausbildung der Bevölkerung konnte die Stadt auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesverbandes für den Selbstschutz zurückgreifen. Jährlich wurden so kostenlos 2000-3000 Personen geschult, um z.B. erste Maßnahmen bei einem Brand oder auch Erste Hilfe leisten zu können.

Auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Trinkwassernotversorgung wurde in diesen Jahren forciert. Insgesamt 16 Trinkwassernotbrunnen wurden in Mainz auf Kosten des Bundes gebaut.

Ebenso wurde 1972 - mit Mitteln des Bundes - der erste Schutzraum zwischen Kurfürstlichem Schloss und Justizministerium gebaut und 1974 eingeweiht. Konzeptionell wird er im Alltag, wie alle späteren Anlagen auch, als Tiefgarage genutzt.

In den 70er Jahren gab es einige größere Hochwassereinsätze, insbesondere im Februar 1970, sowie Überflutungen durch starke Unwetter, von denen besonders der Stadtteil Laubenheim im Juli 1970 und im Mai 1973 betroffen war.

80er Jahre

In allen Fachdiensten stand dem Katastrophenschutz ein umfangreiches Helferpotential zur Verfügung. Zwischen 800 und 900 Helferinnen und Helfer bei allen Organisationen verteilten sich auf die folgenden Fachdienste:

-Brandschutzdienst (Berufsfeuerwehr und 11 Freiwillige Feuerwehren)

-Bergungsdienst (THW und Freiwillige Feuerwehr Hechtsheim)

-Instandsetzungsdienst (THW)

-Sanitätsdienst (ASB, DRK, JUH, MHD)

-Betreuungsdienst (DRK, später auch noch DLRG)

-ABC-Dienst und Chemie- und Strahlenschutzgruppe (Feuerwehr)

-Versorgungsdienst (DRK, THW, Regieeinheit)

-Fernmeldedienst (Regieeinheit)

-Schutzraumdienst (Regieeinheit)

-ABC-Melde- und Auswertestelle (Regieeinheit)

-Beobachtungs- und ABC-Meßstelle (Regieeinheit).

Neben den Fahrzeugen, der Ausrüstung und Ausstattung, die bei den Organisationen vorhanden waren, unterstützte der Bund die Kommunen, so auch die Stadt Mainz, im Rahmen des erweiterten Katastrophenschutzes mit umfangreicher Ausstattung und zahlreichen Fahrzeugen. In den 80’er Jahren standen dem Katastrophenschutz in Mainz insgesamt 33 Bundesfahrzeuge zur Verfügung.

Auch die Ausbildung und die persönliche Ausstattung der Helferinnen und Helfer wurden vom Bund finanziert.

Am 01.01.1982 trat in Rheinland-Pfalz das neue Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) in Kraft. Es enthielt nicht nur - wie frühere Gesetze - Regelungen über den Brandschutz und die Technische Hilfe (ab 1982: Allgemeine Hilfe), sondern auch zum Katastrophenschutz. Das LBKG wurde zwischenzeitlich mehrmals geändert, ist aber nach wie vor die gesetzliche Grundlage für den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz.

Weitere 5 Schutzräume wurden in Mainz in den 80’er Jahren realisiert. Die bekannteste Anlage ist wohl die unter dem Romano-Guardini-Platz, besser als Tiefgarage Proviantamt (zwei Schutzräume) bekannt. Die übrigen Schutzräume befinden sich beim Innenministerium, in der Rheinallee und im Hechtsheimer Gewerbegebiet. Insgesamt wurden dadurch öffentliche Schutzräume für rd. 10.000 Personen geschaffen.

1981 war die Stadt Mainz in die NATO-weite Stabsrahmenübung Wintex/Cimex eingebunden. Sie hatte die Entwicklung einer internationalen Krise bis in einen militärischen Konflikt hinein zum Gegenstand. Dabei sollten auch die auf diesem Gebiet getroffenen Planungen überprüft und weiterentwickelt werden. Zahlreiche Mitarbeiter waren für 6 Tage im 2-Schichtbetrieb eingebunden und von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt. Das Lagezentrum im 2. OG des Baues A in der Zitadelle war abgeschottet und der Zutritt nur mit einem Berechtigungsschein möglich.

Zum 01.09.1985 übernahm Herr Jürgen Franz, als Nachfolger von Herrn Werner Busch, den Aufgabenbereich des Zivil- und Katastrophenschutzes, zunächst als Leiter der Abteilung Zivilschutz, die damals noch zum Hauptamt gehörte, ab Mai 1987 als Amtsleiter des eigenständigen Amtes für Zivilschutz.

Die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl am 26.04.1986 löste eine riesige Verunsicherung der Menschen in Deutschland aus. Ursache war meist die Unkenntnis über die Auswirkungen und Folgen dieser unsichtbaren Gefahr und eine gewisse Skepsis gegenüber den öffentlichen Verlautbarungen und den teils unterschiedlichen Äußerungen in der Presse. Das Ereignis beschäftigte die politischen Gremien in der Stadt über das Jahr 1986 hinaus und damit auch große Teile der Verwaltung wie insbesondere Katastrophenschutz, Feuerwehr und Umweltamt.

Am 06.09.1986 wurde das Jubiläum „25 Jahre Zivil- und Katastrophenschutz“ begangen. Die Veranstaltung fand auf dem Rathausplateau und am Rheinufer, mit einer Übung auf dem Rhein, statt. Die Möglichkeit, sich über die Aufgaben und Hilfeleistungsmöglichkeiten des Zivil- und Katastrophenschutzes zu informieren, wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen.

Erstmals wurden auch besonders engagierte Personen gewürdigt. Oberbürgermeister Jockel Fuchs legte fest, dass auch für diesen Personenkreis die Helferplakette der Stadt Mainz verliehen werden kann. Bis heute wurden insgesamt 35 Personen für ihre herausragenden Leistungen geehrt.

Im Februar und März 1988 hatten wir nicht nur in Mainz mit einer der bisher höchsten Hochwasserlagen zu kämpfen. Der Pegel Mainz stieg auf 7,70 m an. Durch umfangreiche Dammsicherungsmaßnahmen in den Stadtteilen Mombach und Laubenheim hielten die Dämme dem wochenlangen Druck stand, so dass größere Schäden vermieden werden konnten.

Parallel zu diesem Hochwassereinsatz brach am Abend des 31. März 1988 im Bau 505 der Universitätsklinik ein Brand aus, der für die Rettungskräfte in Mainz und Umgebung einen Großalarm auslöste. Der Bau 505 musste geräumt werden, glücklicherweise kam dabei niemand ernsthaft zu Schaden.

Die Flugtagkatastrophe in Ramstein am 28.08.1988 hatte auch in Mainz weitreichende Konsequenzen für die Organisation der medizinischen, der rettungs- und sanitätsdienstlichen Versorgung bei Großschadensereignissen sowie für die Opfer- und Helfernachsorge, die danach sukzessive verbessert und optimiert wurde.

90er Jahre

Die sich Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre verändernde sicherheits-politische Lage, verbunden mit den absehbar enormen Kosten der Wiedervereinigung, führte auf Bundesebene zu einer grundlegenden Neuordnung des Zivilschutzes, mit der Folge, dass sich der Bund aus diesem Bereich in beträchtlichem Umfange zurückzog und somit eine erhebliche Kostenverlagerung auf die Länder und damit auf die Kommunen zukam.

Ab 1993 wurden die Zivilschutzsirenen aufgegeben, ohne dass ein anderes adäquates Warnsystem zur Verfügung gestanden hätte. Durch die veränderte sicherheitspolitische Lage sah der Bund keine Notwendigkeit mehr, Sirenen zur Warnung in einem Verteidigungsfall vorzuhalten.

Für die Alarmierung der Feuerwehren spielten die Sirenen zu diesem Zeitpunkt in Mainz keine Rolle mehr, da zwischenzeitlich die sog. “stille Alarmierung“ über Funkmeldeempfänger eingeführt wurde.

Dennoch hat sich die Stadt Mainz damals kurzfristig entschieden, einen Teil dieser Sirenen zu übernehmen, um noch eine Warnung der Bevölkerung bei friedenszeitigen Unglücksfällen und Katastrophen in besonders gefährdeten Bereichen des Stadtgebietes durchführen zu können. Die seit dieser Zeit vorhandenen 61 Sirenen im Stadtgebiet werden auf Kosten der Stadt gewartet und unterhalten.

An jedem 3. Mittwoch im September um 18.00 Uhr wird ein Probebetrieb durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit der Sirenen zu überprüfen und die Bevölkerung für das Alarmsignal zu sensibilisieren.

Ausgelöst wird ein einminütiger Heulton, der im Ernstfall die Bevölkerung auffordern soll, ein Rundfunkgerät einzuschalten und auf die Durchsagen zu achten. Außerdem sollte möglichst ein Gebäude aufgesucht und Türen und Fenster geschlossen werden. Klimaanlagen in Gebäuden und Autos sind nach Möglichkeit auszuschalten.

Der bisher finanziell geförderte Bau von öffentlichen Schutzräumen wurde 1990 eingestellt, bereits genehmigte Projekte konnten noch realisiert werden. Nach und nach wurde auch die sehr kostenintensive Wartung und Unterhaltung der Anlagen zurückgefahren, was dazu führte, dass die Funktionsfähigkeit der Anlagen letztlich immer weiter eingeschränkt wurde und damals schon nicht mehr in vollem Umfang gegeben war.

Der Bundesverband für den Selbstschutz, dessen Hauptaufgabe es war, in Zusammenarbeit mit den Kommunen, breite Bevölkerungskreise aber auch gezielt Mitarbeiter in Behörden und Betrieben über Selbstschutzmaßnahmen in Krisen und im Verteidigungsfall aufzuklären, wurde 1997 aufgelöst. Die Ausbildung der Bevölkerung sollte sich künftig im Wesentlichen auf die Erste Hilfe und den Brandschutz beschränken und von den Sanitätsorganisationen und den Feuerwehren durchgeführt werden. Darüber hinaus sollte lediglich durch planerische Maßnahmen sichergestellt werden, dass bei Bedarf eine schnelle und umfassende Information der Bevölkerung umgesetzt werden kann. Die Praxis hat gezeigt, dass in Zeiten der Entspannung und des Friedens das Interesse der Menschen an selbstschutzmäßigem Verhalten doch eher gering ist, zumal wenn das Wissen nicht mehr kostenlos vermittelt wird, so dass diese Aufgabe etwas in den Hintergrund getreten ist.

Für die Hilfsorganisationen war der Rückzug des Bundes insbesondere im Bereich des erweiterten Katastrophenschutzes sehr schmerzhaft. Aufgrund der Neukonzeption, die 1995 in Kraft trat, wurde die Fahrzeug- und Geräteausstattung erheblich verringert. Überzählige Fahrzeuge wurden abgezogen und konzeptkonform verteilt, wobei der Aufbau des Katastrophenschutzes in den neuen Bundesländern absolute Priorität hatte. Einige überzählige ältere Fahrzeuge konnte die Stadt übernehmen, hatte aber ab diesem Zeitpunkt auch alle Unterhaltungskosten zu übernehmen. Von ehemals 33 Bundesfahrzeugen blieben so letztlich noch 16 Fahrzeuge in Mainz.

Der Bund verzichtete künftig darauf, einheitliche Strukturen und Regelungen vorzugeben. Stattdessen werden die Hilfeleistungspotentiale des Bundes in die Strukturen der Länder übernommen. Die ehemaligen Züge, mit einer Personalstärke bis zu 50 Helfern, wurden weitestgehend aufgelöst und in die bereits bestehenden Schnelleinsatzgruppen (SEG’n) integriert oder es wurden neue SEG’n gebildet. Das Landeskonzept der Schnelleinsatzgruppen hatte den Vorteil, dass diese kleineren Einheiten taktisch schneller und flexibler eingesetzt werden konnten.

In Mainz entstanden so

4 Schnelleinsatzgruppen Sanität (ASB, DRK, JUH, MHD),

2 Schnelleinsatzgruppen Betreuung (DRK, DLRG),

2 Schnelleinsatzgruppen Verpflegung (Regie, DRK).

Die Fahrzeugausstattung bestand überwiegend aus Bundes- und Organisations-fahrzeugen.

Durch verschiedene größere Schadensereignisse, insbesondere aber auch durch die Erfahrungen beim Flugtagunfall in Ramstein 1988, wurde es für zwingend notwendig erachtet, bei Großschadensereignissen mit einer Vielzahl von Verletzten, die rettungs- und sanitätsdienstliche Versorgung neu zu regeln. Im Rahmen-Alarm- und Einsatzplan Rettungs- und Sanitätsdienst (heute RAEP Gesundheit) hat das Land Rheinland-Pfalz 1989 empfohlen, zur Leitung und Koordinierung des medizinischen Einsatzes an der Einsatzstelle sowohl einen speziell dafür qualifizierten Leitenden Notarzt (LNA) und später auch einen Organisatorischen Leiter (OL) vorzusehen. Beide zusammen bilden die Abschnittsleitung Gesundheit.

Aus sachlichen und finanziellen Erwägungen waren sich die Stadt Mainz und die Kreisverwaltung Mainz-Bingen schnell einig, dieses System gemeinsam aufzubauen, so dass sich der Zuständigkeitsbereich der Leitenden Notärzte auf das Stadt- und das Kreisgebiet erstreckt.

Ab dem Jahr 2015 wurde unter Mitwirkung der Kreisverwaltung Alzey-Worms und der Stadtverwaltung Worms der Alarm- und Einsatzplan Gesundheit überarbeitet und auf das Gebiet von Rheinhessen ausgeweitet. Ziel dieses Planes ist die effektivere Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet der gesundheitlichen Versorgung und Betreuung von Verletzten und Erkrankten.

Zum 01.07.1990 wurden die ersten Leitenden Notärzte in Mainz bestellt, es waren gleichzeitig auch die ersten LNA’s in Rheinland-Pfalz. Mittlerweile besteht die Gruppe aus 13 Ärzten, die alle in der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Mainz beschäftigt sind.

Die ersten Organisatorischen Leiter wurden 1994 bestellt (auch die ersten in Rheinland-Pfalz). Damals zunächst nur für das Stadtgebiet Mainz, ab 1999 erfolgte auch hier die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Mainz Bingen. Die Gruppe besteht z. Zt. aus 10 Personen, die den vier Sanitätsorganisationen angehören und sich für die Funktion als Organisatorischer Leiter ebenfalls entsprechend qualifiziert haben.

Seit Januar 2007 nehmen sowohl die Leitenden Notärzte als auch die Organisatorischen Leiter ihre Aufgaben als Ehrenbeamte der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen wahr.

20 Jahre, von 1990 bis 2009, wurde die Ausbildung zum Leitenden Notarzt von der Akademie für ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Mainz in Mainz durchgeführt; zu Beginn gefördert durch das Innenministerium und wesentlich unterstützt durch die Stadt Mainz, die Leitende Notarztgruppe und die Hilfsorganisationen, die teils in die Vorbereitungen, aber insbesondere als Einsatzkräfte in die Übungen eingebunden waren. Die Abschlussübungen, mit vielen unterschiedlichen, realistisch dargestellten Szenarien, waren auch gleichzeitig die jährlichen Katastrophenschutzübungen der Stadt, bei denen die Helfer neben ihren eigenen Fachdienstaufgaben auch die Zusammenarbeit mit den anderen Fachdiensten sehr gut üben konnten. Diese Übungen, mit teilweise bis zu 500 Mitwirkenden, waren die größten regelmäßig stattfindenden Übungen dieser Art im Bundesgebiet.

In Mainz entwickelte sich so in den 90er Jahren ein sehr leistungsfähiger Katastrophenschutz, die klassischen Zivilschutzaufgaben traten gleichzeitig in den Hintergrund.

Im Rahmen der Katastrophenschutzplanungen in der Umgebung des Kernkraftwerkes Biblis wurde die Stadt Mainz aufgefordert, u. a. eine sog. Notfallstation vorzuplanen. Sie ist bei einem Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität als Anlaufstation für Menschen vorgesehen, bei denen der Verdacht einer Kontamination besteht. Hier können sich Menschen wegen einer möglichen Kontamination überprüfen lassen, sich ggf. durch waschen oder duschen dekontaminieren und werden letztlich durch Ärzte und sonstige Fachleute beraten, ob und gegebenenfalls welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Für eine solche Notfallstation ist in Mainz die IGS in Bretzenheim vorgesehen. Am 02.10.1990 wurden die Abläufe durch eine entsprechende Übung getestet.

Inwieweit die Notfallstation nach den jüngsten Entscheidungen der Bundesregierung zum Atomausstieg und der Laufzeitbegrenzung der KKW’s noch benötigt wird, steht derzeit noch nicht fest.

Anfang der 90’er Jahre entstand ein reger fachlicher Austausch mit den Kollegen unserer Partnerstadt Erfurt. Die Kollegen dort standen vor der schwierigen Aufgabe, die Strukturen des Zivil- und Katastrophenschutzes, die ihnen kaum bekannt waren, in Erfurt umzusetzen. Die Stadt Mainz hat hier nach Kräften Unterstützung geleistet, wobei es auch umgekehrt interessant war, die Strukturen in der ehemaligen DDR kennenzulernen.

Ebenso wurde zwischen 1991 und 1996 das St. John Rescue Corps Malta, eine Organisation des Johanniter Ordens, dabei unterstützt, eine den Katastrophenschutzeinheiten in Deutschland vergleichbare Hilfsgruppe in Malta aufzubauen. Bei drei Aufenthalten, an denen Helfer, künftige Ausbilder und Führungskräfte sowohl an Lehrgängen an der Katastrophenschutzschule des Bundes in Ahrweiler, als auch an praktischen Übungen in Mainz teilnahmen, wurden rd. 100 Personen ausgebildet.

2000er Jahre bis heute

Auch in diesen Jahren unterlag der Zivil- und Katastrophenschutz einem weitergehenden Wandel, der sich auch in Mainz auswirkte.

Der Bund hat seine Strategie zur Unterstützung der Länder im Rahmen des erweiterten Katastrophenschutzes einerseits aufgrund der fehlenden kriegerischen Bedrohungslage und andererseits durch neue terroristische Gefah-renlagen, wie sie sich besonders grausam in New York, Madrid oder London zeigten, 2007 weiter verändert.

Die Unterstützung erfolgt seit dieser Zeit:

- als Kernelement in den Bereichen Massenanfall von Verletzten und CBRN Gefahren (chemische-, biologische-, radiologische- und nukleare Gefahren), früher ABC Gefahren, durch eine standardisierte Ausstattung und in einer nächsten Stufe durch sog. Task-Forces, also Einheiten, die für die überregionalen Hilfen vorgesehen sind sowie

- als Unterstützungskomponenten im Brandschutz, Sanitäts- und Betreuungs-dienst.

Ein oder zwei Fahrzeuge aus diesem „Pool“ soll die Stadt Mainz noch erhalten. Zur Zeit stehen in Mainz noch 7 Bundesfahrzeuge, von den ehemals 33 Fahrzeugen in den 80’er Jahren zur Verfügung. Da die Kommunen alleine aufgrund der allgemein schwierigen Finanzsituation dieses Defizit nicht ausgleichen können, hat das Land seit 2007 ein Förderprogramm eingerichtet, mit dem Fahrzeuge des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes zu 40% vom Land bezuschusst werden. Die Stadt hat 2010 ein erstes Fahrzeug angeschafft, zwei Weitere sollen in diesem und im nächsten Jahr folgen.

Seit dem Unglück in Ramstein wurde die Notwendigkeit einer qualifizierten psychosozialen Betreuung sowohl für Betroffene als auch für Helferinnen und Helfer erkannt und nach und nach aufgebaut. Im Jahre 2000 wurde in Mainz ein sog. Kriseninterventionsteam, bestehend aus entsprechend ausgebildeten Rettungssanitätern, gegründet.

Fast zeitgleich bildete sich die Ökumenische Notfallseelsorge, eine Gruppe von rd. 20 – 25 evangelischen und katholischen Seelsorgerinnen und Seelsorgern, die von ihren Kirchen für diesen Dienst beauftragt sind und eine 24-Stunden Rufbereitschaft sicherstellen. Aufgabe ist es, Menschen in akuten persönlichen Notsituationen zu unterstützen und zu begleiten sowie in der menschlichen und seelsorgerlichen Zuwendung und Fürsorge. Bei Bedarf weisen sie Betroffene auf weitere adäquate fachliche Hilfsmöglichkeiten hin und leiten erste Schritte hierzu ein.

Die Bundeswehr steht mit ihren personellen und materiellen Ressourcen, unter Berücksichtigung ihrer sonstigen vielfältigen Aufgaben, grundsätzlich auch für größere Katastropheneinsätze zur Verfügung. Die Strukturen innerhalb der Bundeswehr, die Zuständigkeiten und Ansprechpartner waren in der Vergangenheit für die zivilen Behörden oft nicht transparent. Insofern kam es uns sehr entgegen, als 2006 für jede Kreis- und Stadtverwaltung ein sog. Kreisverbindungskommando (KVK) eingerichtet wurde, das jeweils aus 10-12 ortskundigen, erfahrenen Reservisten besteht und Ansprechpartner in allen Fragen der Zivil-Militärischen-Zusammenarbeit ist. Insbesondere sollen sie bei Einsätzen und Übungen die Katastrophenschutzleitung und/oder den Verwaltungsstab in Mainz über die Hilfeleistungsmöglichkeiten der Bundeswehr informieren und beraten sowie ggf. die militärische Unterstützung koordinieren. Der gute persönliche Kontakt zwischen den Mitarbeitern des Katastrophenschutzes in Mainz und den Mitgliedern des KVK ist dabei von großem Vorteil.

Im Jahr 2007 hat der Bund die offizielle Aufgabe des Schutzraumkonzeptes beschlossen. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der 6 Schutzräume in Mainz werden seit dieser Zeit nicht mehr durchgeführt. Ausgenommen davon sind nur Arbeiten, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht unabdingbar notwendig sind. Dadurch sind alle Anlagen zwischenzeitlich als Schutzräume nicht mehr funktionsfähig, sie werden ausschließlich nur noch als Tiefgaragen genutzt.

Berufliche Belastungen bei vielen Helfern, aber auch aus Kostengründen fehlende Ausstattung führten dazu, dass die Einsatzbereitschaft der 4 Schnelleinsatzgruppen Sanität nicht mehr jederzeit sichergestellt werden konnte.

Eine engere Zusammenarbeit zwischen den Organisationen war unbedingt notwendig, so dass nunmehr jeweils zwei Organisationen (ASB/JUH und DRK/MHD) eine Schnelleinsatzgruppe stellen. Dies war Anlass, die hervorragende Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bei der Unterhaltung der Leitenden Notarztgruppe und der Gruppe der Organisatorischen Leiter, auch auf die Schnelleinsatzgruppen Sanität auszuweiten, denn mit den 2 SEG’n-Sanität im Landkreis konnte der bisherige Sicherheitsstandard in diesem Bereich erhalten werden. Der Alarm- und Einsatzplan Gesundheit, der von beiden Verwaltungen gemeinsam erstellt wurde, regelt die medizinische, rettungs-, sanitäts- und betreuungsdienstliche Versorgung umfassend.

Mit der Entscheidung der Bundesregierung, den Wehr- und Zivildienst ab 01.07.2011 auszusetzen, ist auch gleichzeitig eine Verpflichtung zum Katastrophenschutz, als Ersatz für diese Dienste, hinfällig geworden. Für einige Helfer ist dadurch der Anreiz zu einer Mitarbeit im Katastrophenschutz weggefallen. Unsere 3 Regieeinheiten, die weitestgehend nur aus von der Bundeswehr bzw. dem Zivildienst freigestellten Helfern bestand, mussten deshalb bereits zum 01.07. ihre Tätigkeit einstellen. Ob zumindest der Fernmeldedienst (jetzt Information und Kommunikation – IuK) und der Versorgungsdienst mit freiwilligen Helfern ggf. weitergeführt werden kann, wird zur Zeit geprüft.

Mit ähnlich gravierenden Auswirkungen ist bei den Hilfsorganisationen zwar nicht zu rechnen, genaueres wird man aber erst in einiger Zeit sagen können. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass nicht mehr alle freiwilligen Leistungen im gleichen Umfang durch ehrenamtliche Kräfte erfolgen können.

Die Kommunikationsmöglichkeiten sind bei Einsätzen oder Übungen häufig Anlass von Kritik. Dies sollte mit Einführung des Digitalfunks bald der Vergangenheit angehören. Seit 2007 laufen die Vorbereitungen in Rheinland-Pfalz auf Hochtouren. Das Kostenvolumen für den Katastrophenschutz, einschließlich der Feuerwehr, beträgt in Mainz rund 110.000 €, dabei ist ein Landeszuschuss von 50% bereits berücksichtigt. Im Zuge dieser Umstellung sind auch die Auslöseeinrichtungen der Sirenen auf die digitale Technik umzurüsten.

Die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes wurden vom 01.10.1995 bis zum 31.03.2015 beim Ordnungsamt bzw. später Rechts- und Ordnungsamt wahrgenommen. Das frühere Sachgebiet Zivilschutz wurde 2007 umbenannt in Sachgebiet Bevölkerungsschutz. Durch die Bezeichnung Bevölkerungsschutz wurde der immer engeren Verknüpfung des Zivil- und Katastrophenschutzes zu einem gemeinsamen Hilfeleistungssystem zum Schutze der Bevölkerung, sowohl bei Schadensereignissen in Friedenszeiten als auch in einem Verteidigungsfalle, Rechnung getragen.

Seit dem 01.04.2015 nimmt die Feuerwehr Mainz die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes wahr.

1983 - Trinkwasser-Notversorgung Feuerwehr Mainz
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