Informationen
Allgemeines
- Integrationsportal Mainz - Der digitale Wegweiser für Zugewanderte in Mainz. (Öffnet in einem neuen Tab)
- Arbeitsmaterial und Informationen – Linksammlung von Aktiv für Flüchtlinge Rheinland-Pfalz (Öffnet in einem neuen Tab)
Themen: Statistik, Gesundheit, Aufenthaltsrecht, Wohnen, Asylverfahren, Ehrenamt, Arbeitsmarkt, Asylbewerberleistungsgesetz
- Fragen und Antworten zum Thema Flüchtlinge (Öffnet in einem neuen Tab)
Ein Informationsangebot des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz.
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (Öffnet in einem neuen Tab)
Mehrsprachige Infos für Flüchtlinge und Migranten zu den Themen Kontoeröffnung, Versicherung, Wohnung, Shopping im Internet, Urheberrecht, Energiesparen, Lebensmittelverpackung und Inkassoforderungen.
- Kinderstadtplan (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ankommen-App (Öffnet in einem neuen Tab)
Ein Informationsangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
- refugeeguide.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Landeshauptstadt Mainz gibt an neu ankommenden Flüchtlinge in Mainz den „Refugee Guide“ aus. Der Guide in mehreren Sprachen ist als Orientierungshilfe für die erste Zeit des Aufenthalts von Flüchtlingen in Deutschland gedacht.
Allgemeines Ausländerrecht und humanitäres Aufenthaltsrecht
Die Ausländerbehörde ist die erste Adresse für Personen aus dem Ausland, die einreisen und sich in der Landeshauptstadt Mainz aufhalten.
Ehrenamt
- Mein Engagement in Mainz (Ehrenamtsbüro) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ehrenamtskonzeption der Landeshauptstadt Mainz (Stand: 09/2016)PDF-Datei107,27 kB
Konzept zur Ehrenamtsförderung in der Mainzer Flüchtlingsarbeit. Ziel des Konzeptes ist es, durch ein umfangreiches Veranstaltungsangebot die Ehrenamtlichen gezielt in ihrer wertvollen Arbeit zu unterstützen.
- EU-Datenschutz-Grundverordnung: Hinweise und Hilfe für Vereine des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zum ehrenamtlichen Engagement in der Flüchtlingshilfe (Öffnet in einem neuen Tab)
Ein Angebot der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
- Informationen zur Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz (Öffnet in einem neuen Tab)
Medizinische Versorgung
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben im Vergleich zu Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nur einen eingeschränkten Anspruch auf Krankenhilfeleistungen.
Hierzu wird ein Krankenbehandlungsschein vom Amt für soziale Leistungen ausgestellt. Dieser ist beim Arzt vorzulegen und dient als Kostenzusage des Amtes für soziale Leistungen zur Übernahme von Krankenbehandlungskosten für Akut- und Schmerzbehandlungen.
Dieser Krankenbehandlungsschein wird quartalsweise ausgestellt und grundsätzlich bei Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen unaufgefordert an die Leistungsberechtigten ausgehändigt.
Eine Vorprüfung der Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung vor Aushändigung des Krankenbehandlungsscheins von Seiten des Amtes 50 erfolgt nicht.
Soziale Leistungen
Die finanziellen Hilfen nach dem AsylbLG werden vom Amt für soziale Leistungen ab Zuweisung von der Erstaufnahmeeinrichtung geleistet.
Der Leistungsanspruch kann nicht pauschal beziffert werden, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt (Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft oder eigener Wohnung, erwachsene Person oder Kind).
Neben dem Regelsatz werden Kosten für die Wohnung bzw. Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft sowie die Krankenversicherung übernommen.
Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gewährt werden.
Weiterführende Informationen
Adresse, Kontakt und Ansprechpersonen im Amt für soziale Leistungen.
Sprachangebote
Integrationskurse des BAMF in Mainz
- Integrationskurse des BAMF in Mainz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Meine Sprache - Deine Sprache (Öffnet in einem neuen Tab)
Das Angebot der Öffentlichen Bücherei für alle, die Deutsch lernen oder Deutsch lehren.
Unbegleitete minderjährige Ausländer
- Team umA (unbegleitete minderjährige Ausländer)
Das Team umA kümmert sich auf Grundlage des Paragraphen 42 ff SGB VIII, um die Unterbringung, Versorgung und Betreuung aller in Mainz ankommenden und zugewiesenen unbegleiteten minderjährigen Ausländer.
- Vormundschaft (umA)
Alle unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) erhalten unverzüglich im Sinne einer Schutzmaßnahme einen Vormund, der ihre Rechte wahrnimmt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Amt für Jugend und Familie.
