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Einbürgerung für Ausländer:innen mit Einbürgerungsanspruch beantragen
Sie können die Einbürgerung zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie einen Einbürgerungsanspruch haben.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
sich frei in der EU bewegen,
in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Um Ihre Einbürgerung zu beantragen, können Sie entweder den Antrag online stellen oder Sie schicken uns den Quick-Check, welcher dem Online-Antrag vorgeschaltet ist, per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerungstadt.mainzde.
Telefonische Sprechzeiten der Sachbearbeiter:innen im Sachgebiet Einbürgerung sind dienstags und donnerstags von 12 Uhr bis 13 Uhr.
Ihrer zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde/Einbürgerungsbehörden.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
Antrag auf Einbürgerung
gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto
gültiger Aufenthaltstitel
Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners
im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse
wenn Sie zur Schule gehen: aktuelle Schulbescheinigung
wenn Sie studieren: aktuelle Studienbescheinigung
wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten
wenn Sie selbstständig sind:
Gewerbeanmeldung
aktueller Einkommenssteuerbescheid
Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung
Mietvertrag
Nachweis Krankenversicherungsschutz
Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel:
Immobilienbesitz
private Lebensversicherung
Rentenversicherung
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, beispielweise mit einem Zertifikat B1
Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse, beispielsweise mit einer Bescheinigung der Teilnahme am Integrationskurs "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest
bei Ihrer persönlichen Vorsprache geben Sie ab:
Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie
Ihre Loyalitätserklärung
bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts, zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss
bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
Hinweise:
Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren.
Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.
Verwaltungsgebühr: 51,00 EUR Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird
Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR - 255,00 EUR Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene
Verwaltungsgebühr: 255,00 EUR Gilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden
Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR - 51,00 EUR Gilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind
Aktuell: Bitte beachten Sie, dass die Online-Terminvereinbarung nicht mehr zur Verfügung steht. Sie erhalten einen Termin nach Eingang des Online-Antrags bzw. nach Übersendung des Quick-Checks durch die Sachbearbeiter:innen. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kommt es derzeit zu langen Wartezeiten.
Telefonische Sprechzeiten sind dienstags und donnerstags von 12 Uhr bis 13 Uhr.
Nachtbriefkästen befinden sich Stadthaus Kaiserstraße, Lauterenflügel, Kaiserstr. 3- 5, rechts neben der Eingangstür und am Stadthaus Große Bleiche, Löwenhofstr. 1, links neben der Schiebetür.