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Die Informationsseite für Flüchtlingsarbeit
Ukrainische Flagge (Adobe Stock Julien Jandric)
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  1. Zuständigkeiten von A bis Z
  2. Team umA

Team umA (unbegleitete minderjährige Ausländer)

Das im Amt für Jugend und Familie in der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst und besondere soziale Dienste angesiedelte Team umA kümmert sich auf Grundlage  des Paragraphen 42 ff SGB VIII , um die Unterbringung, Versorgung und Betreuung aller in Mainz ankommenden und zugewiesenen unbegleiteten minderjährigen Ausländer, die einen Antrag auf Asyl stellen wollen oder auf anderer Grundlage einen Aufenthaltstitel in Deutschland erwerben möchten.

Die Unterbringung der umA erfolgt dezentral, überwiegend in engmaschig betreuten Jugendwohngemeinschaften.

Neben der Alterseinschätzung und Anmeldung bzw. Ausschluss der bundesweiten Verteilung, werden in enger Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe in einem Clearingverfahren bedarfsgerechte Anschlussmaßnahme für die jungen Menschen gesucht.

Der Zugang zu Bildungs- und Integrationsangeboten, sowie die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind fester Bestandteil der Jugendhilfemaßnahmen.

Die Hilfe wird in der Regel bis zur Volljährigkeit gewährt, bei Bedarf auch bis zum 21. Lebensjahr.  Zum Ende der Jugendhilfe werden die jungen Menschen in die Zuständigkeit anderer Sozialleistungsträger übergeleitet.

Kontakt im Amt für Jugend und Familie der Landeshauptstadt Mainz

Herr Patrick Enders
Stadthaus, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Raum: 403
Telefon: +49 6131 12-2498
E-Mail: Patrick.Endersstadt.mainzde