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Pressemeldung

Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht voll geschäftsfähig, sondern werden in der Regel von ihren Eltern vertreten. Manchmal können oder wollen Eltern jedoch ihre elterliche Sorge für ein Kind nicht ausüben. In solchen Fällen springt der Staat ein, und das Familiengericht bestellt eine Vormundin oder einen Vormund. Diese bzw. dieser steht den Kindern zur Seite und übernimmt die rechtliche Vertretung.

Ein Stück begleiten – viel bewegen Landeshauptstadt Mainz sucht Ehrenamtliche zur Übernahme einer Vormundschaft für Kinder und Jugendliche

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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