Pressemeldung
Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht voll geschäftsfähig, sondern werden in der Regel von ihren Eltern vertreten. Manchmal können oder wollen Eltern jedoch ihre elterliche Sorge für ein Kind nicht ausüben. In solchen Fällen springt der Staat ein, und das Familiengericht bestellt eine Vormundin oder einen Vormund. Diese bzw. dieser steht den Kindern zur Seite und übernimmt die rechtliche Vertretung.
Ein Stück begleiten – viel bewegen Landeshauptstadt Mainz sucht Ehrenamtliche zur Übernahme einer Vormundschaft für Kinder und Jugendliche
Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
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