Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Pressemeldung

(rap) Badeorte entlang des Mainzer Rheins? – Stadtverwaltung stellt Ergebnisse der verwaltungsinternen Voruntersuchung zu potentiellen Badeorten in Mainz im Haupt- und Personalausschuss der Stadt Mainz vor.

Verwaltungsinterne Voruntersuchung „Baden im Rhein“, „Baden am Rhein“, „Blaue Infrastruktur in Rheinnähe“ und „Badeseen“: Verwaltung weist Vorwürfe des Projektbetreibers Kiefer zurück

Ob Naturbad, Badeschiff, Badesee oder Schwimmkäfig im Rhein - viele derartige Badeideen aus der Stadtgesellschaft und Politik wurden bereits an die Verwaltung herangetragen. Da eine externe Machbarkeitsstudie zuletzt aus haushalterischen Gründen nicht möglich war, wurde vom Oberbürgermeister bei den fachlich zuständigen Dezernentinnen Janina Steinkrüger und Marianne Grosse eine interne Voruntersuchung zum Baden am / im Rhein durch die Verwaltung beauftragt.

Begleitend zur zentralen Fragestellung, an welchen potentiellen Standorten entlang des Rheins von Mombach bis Laubenheim ein Zugang zum Baden und Schwimmen trotz grundsätzlich schwieriger Rahmenbedingungen möglich gemacht werden kann, hat das Amt für Stadtforschung und nachhaltige Stadtentwicklung federführend und gemeinsam mit den tangierten Fachämtern diese Voruntersuchung konzipiert, 16 Standorte identifiziert und entlang der vier Themenbereiche „Baden im Rhein“, „Baden am Rhein“, „Blaue Infrastruktur in Rheinnähe“ und „Badeseen“ die Erkenntnisse und Ergebnisse in Form einer Vorstudie zusammengetragen. Zudem wurden auch die vorhandenen Wasserspielplätze sowie die in Aufwertung befindlichen innerstädtischen Areale entlang des Rheins untersucht.

Im engen Austausch mit den Fachabteilungen des Stadtplanungsamtes und des Grün- und Umweltamtes der Stadt Mainz, sowie relevanter Landesbehörden wurden anhand eines Kriteriensets Einschätzungen u.a bezüglich der Vorgaben und Verordnungen zu den Potentialen der Standorte zusammengetragen. Neben den rechtlichen Vorgaben aus den Flächennutzungsplänen waren hauptsächlich Kriterien wie Lärm-, Natur- und Umweltschutz, Wasserqualität und Sicherheit sowie Denkmalschutz und Eigentumsverhältnisse ausschlaggebend für die finale Einschätzung.
Mit dieser breiten Abfrage an Prüfkriterien hat die Verwaltung für alle Standorte eine Vergleichbarkeit in der Bewertung transparent und übersichtlich hergestellt und Potentiale kenntlich gemacht.

Nach Auswertung der Prüfkriterien für die 16 Standorte konnte ein Standort identifiziert werden der – obwohl mit eingeschränktem Potential beurteilt – von Seiten der Verwaltung für eine tiefergehende Machbarkeitsstudie empfohlen wird: Ein mögliches Badeschiff im Bereich nördlich der Urbanen Aue und südlich der Kaiserbrücke. Die verbleibenden 15 Standorte ohne Potential werden nicht weiter berücksichtigt.

Oberbürgermeister Haase unterstreicht die vorbildliche, intensive und ergebnisoffene Zusammenarbeit in der Stadtverwaltung und ist zuversichtlich, dass dies die Ergebnisse der Voruntersuchung bei der zukünftigen Realisierung eines neuen und attraktiven Bade- und Schwimmstandortes voranbringen.
Die Stadtverwaltung betont, dass die zuständigen Ämter zahlreiche Kriterien sorgfältig bewertet und in ihre Beurteilung hatten einfließen lassen. Die Verwaltung weist die massive Kritik des Projektbetreibers Kiefer daher zurück. OB Haase: „Die Idee der ,Heiligen Makrele‘ ist zwar charmant, hält in ihrer vorgelegten Form jedoch der fachlichen Prüfung nicht stand. Unsere zuständigen Ämter haben zahlreiche Kriterien sorgfältig bewertet und in ihre Beurteilung einfließen lassen. Pauschale Vorwürfe der Manipulation entbehren jeder Grundlage und gehören nicht in eine konstruktive Debatte.“

Zwei zentrale Punkte verdeutlichen die Problematik:
1. Entgegen früherer Aussagen der Initiatoren des Projektes besteht seitens der Grundstückseigentümer bis heute kein Interesse an diesem Vorhaben. Die Rückübertragung des Areals an die Stadt wird zudem erst in den 2030er Jahren erfolgen. Selbstverständlich sollte dennoch auf lange Sicht eine bessere Zugänglichkeit der Freizeitbereiche für die Öffentlichkeit avisiert werden.

2. Die Besucherzahlen wurden im Laufe der Projektentwicklung stetig nach unten angepasst. Aus den Unterlagen von Herrn Kiefer geht zuletzt hervor, dass aus Gründen der Erhaltung der Wasserqualität täglich maximal 300 Personen - und aus Gründen zur Einhaltung des Lärmschutzes - gleichzeitig nur 160 Personen (inklusive fünf Kindern) das Bad nutzen sollen. Ein wirtschaftlich und sozial tragfähiger Badebetrieb ist unter diesen Bedingungen nur schwer vorstellbar, da zudem nach VDI 3770 für Bäder mit einer derartigen Gesamtfläche von 11.750m² eine Besucherzahl von ca. 1.300 Personen üblich wäre. Bei diesen Annahmen stellen 160 Personen eine Auslastung von nur 12 % dar.
Haase: „Wir alle sind uns einig, dass wir die Chancen, die dieses Wasserareal mitten in einem Wohngebiet hat, nutzen möchten. Hierzu gehört selbstverständlich auch eine öffentliche Zugänglichkeit. Da gewichtige Kriterien gegen ein Schwimmbad sprechen, müssen wir uns neuen Ideen öffnen. Daher habe ich Herrn Kiefer bereits am 24. März bei einem Telefonat eingeladen, gemeinsam alternative Ansätze zu prüfen – dieses Angebot hat er leider abgelehnt.“

Herausgeber

Landeshauptstadt Mainz
Abteilung Presse und Kommunikation
Andreas Behringer
Abteilungsleiter und Pressesprecher
Stadthaus Große Bleiche (Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1)
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-22 21
E-Mail
pressestellestadt.mainzde
Internet