Pressemeldung
Ab dem 1. Mai 2025 tritt bundesweit eine neue Regelung in Kraft, die die Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen (für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose) betrifft. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.
Neue Regelung für Reisepässe und Personalausweise: Ab 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Lichtbilder gültig
(fsc) Künftig dürfen bei der Antragstellung ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Dies bedeutet, dass Antragsteller:innen entweder ein digitales Foto am Standort Kaiserstraße mit einem dafür zugelassenen Aufnahmegerät machen lassen müssen oder ein Foto in einem örtlichen Fotostudio oder einem Drogeriemarkt anfertigen lassen können.
Wie funktioniert es?
• Behörde vor Ort: Im Bürgerservice am Standort Kaiserstraße können Fotos für Reiseausweise und Personalausweise direkt mit einem speziellen Gerät aufgenommen werden.
• Fotostudios und Drogeriemärkte: Bei Terminen in der Ausländerbehörde oder in den Ortsverwaltungen müssen Antragsteller:innen vorher in einem Fotostudio oder bei einem Drogeriemarkt ein digitales Foto machen lassen. Nach der Aufnahme erhält man einen QR-Code, der in der Behörde gescannt wird, um das Bild herunterzuladen.
Für die Zukunft ist geplant, auch in den Ortsverwaltungen und der Ausländerbehörde ein entsprechendes Aufnahmegerät aufzustellen.
Wichtig:
• Ausgedruckte Fotos sind nicht mehr erlaubt.
• Selbst gemachte digitale Fotos werden ebenfalls nicht akzeptiert.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig um ein digitales Lichtbild zu kümmern, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wie funktioniert es?
• Behörde vor Ort: Im Bürgerservice am Standort Kaiserstraße können Fotos für Reiseausweise und Personalausweise direkt mit einem speziellen Gerät aufgenommen werden.
• Fotostudios und Drogeriemärkte: Bei Terminen in der Ausländerbehörde oder in den Ortsverwaltungen müssen Antragsteller:innen vorher in einem Fotostudio oder bei einem Drogeriemarkt ein digitales Foto machen lassen. Nach der Aufnahme erhält man einen QR-Code, der in der Behörde gescannt wird, um das Bild herunterzuladen.
Für die Zukunft ist geplant, auch in den Ortsverwaltungen und der Ausländerbehörde ein entsprechendes Aufnahmegerät aufzustellen.
Wichtig:
• Ausgedruckte Fotos sind nicht mehr erlaubt.
• Selbst gemachte digitale Fotos werden ebenfalls nicht akzeptiert.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig um ein digitales Lichtbild zu kümmern, um Verzögerungen zu vermeiden.
Herausgeber
Landeshauptstadt Mainz
Abteilung Presse und Kommunikation
Andreas Behringer
Abteilungsleiter und Pressesprecher
Stadthaus Große Bleiche (Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1)
55116 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-22 21
- pressestellestadt.mainzde
- Internet
- http://www.mainz.de
